MissbrauchsprozessTraunsteiner Gericht trennt Papst-Verfahren vom Missbrauchsprozess ab

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Ein Kreuz steht vor der Kirche St. Nikolaus in Garching an der Alz.

Das Verfahren gegen den verstorbenen Papst wurde nun abgetrennt. Die Rechtsnachfolge sei nach dem Tod weiterhin unklar und man wolle nun eine Klärung vorantreiben. (Archivbild)

Nach dem Tod von Papst Benedikt XVI. sei das Erbe der Rechtsnachfolge weiter unklar. Nun wurde das Verfahren abgetrennt.

Im Verfahren um die Schadensersatzklage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein ist das Verfahren gegen den emeritierten und inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. abgetrennt worden.

Abtrennung war nötig, um eine Klärung voranzutreiben

„Da die Rechtsnachfolge ungeklärt ist und nicht abzusehen ist, wann insoweit eine Klärung herbeigeführt werden kann“, werde der Verfahrensteil abgetrennt, teilte das Gericht einen Tag vor dem Start des Gerichtsprozesses an diesem Dienstag mit. Ohne die Abtrennung hätte der Termin erneut verschoben werden müssen. Ursprünglich hatte das Landgericht Ende März in der Sache verhandeln wollen.

Nach Tod des Papstes: Rechtsnachfolge unklar

„Auf das Verfahren gegen die übrigen Beklagten hat diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss“, teilte das Gericht mit. Nach dem Tod des emeritierten Papstes ist nach wie vor unklar, wer dessen Rechtsnachfolge antritt und damit auch das Traunsteiner Verfahren gewissermaßen erbt. Laut Angaben von Ratzingers früherem Privatsekretär Georg Gänswein aus dem Frühjahr gibt es mehrere Angehörige des Papstes, die als Erben infrage kommen könnten.

Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger. (dpa)

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