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Zu lasch?Polizist begeht Vergewaltigungsserie - Kritik für Strafmaß

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Demonstranten von Women Against Rape & Women of Colour Global Woman's strike versammeln sich vor dem Southwark Crown Court vor der Strafmaßverkündung im Fall eines Londoner Polizisten, der wegen der Vergewaltigung etlicher Frauen angeklagt ist.

Das Vertrauen der englischen Frauen in die Polizei hat aufgrund wiederholter Missbrauchsfälle abgenommen

Ein Londoner Polizist wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt, weil er etliche Vergewaltigungen begangen hat. Das Urteil steht in der Kritik.

Das Urteil gegen einen Londoner Polizisten, der wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von zwölf Frauen für mindestens 30 Jahre in Haft muss, steht in der Kritik. Ein Sprecher von Generalstaatsanwältin Victoria Prentis sagte der Zeitung „Telegraph“ (Mittwoch) zufolge, es werde überprüft, ob das Urteil zu nachsichtig sei. Das Büro von Prentis sei mit Beschwerden geradezu überschwemmt worden, sagte der Sprecher.

Premierminister Sunak möchte Sicherheit von Frauen erhöhen

In dem Gerichtsverfahren hatten mehrere Opfer ausgesagt, sie hätten kein Vertrauen mehr in die Polizei. Die Regierung fürchte nun, dass auch die Glaubwürdigkeit des Justizsystems gefährdet sein könnte, wenn Strafen als zu lasch betrachtet würden, schrieb das Blatt.

Der konservative Premierminister Rishi Sunak hat nach mehreren Polizeiskandalen um Sexismus und Frauenfeindlichkeit die Sicherheit von Mädchen und Frauen zu einer seiner Prioritäten erklärt.

Generalstaatsanwältin (Attorney General) ist ein politisches Amt, für das Sunak Ende Oktober 2022 seine Parteifreundin Prentis berufen hatte. Sie ist zwar kein Mitglied der Regierung, nimmt aber an Kabinettssitzungen teil.

Fall erfüllt laut Richterin Kriterien für lebenslange Haft nicht

Der Londoner Polizist hatte sich über fast 20 Jahre hinweg brutal an einem Dutzend Frauen vergangen. Er wurde insgesamt wegen mehr als 80 Einzeltaten verurteilt.

Richterin Bobbie Cheema-Grubb hatte nach eigener Aussage erwogen, den Mann zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Freilassung zu verurteilen. Allerdings habe der Fall nicht die „völlig außergewöhnlichen Kriterien“ getroffen, die dafür nötig gewesen seien, sagte sie. (dpa)