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Ab 1. Juli gültigKabinett beschließt Mietpreisbremse

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Die Mietpreisbremse tritt ab dem 1. juli in Kraft.

Düsseldorf – Düsseldorf. Die Mietpreisbremse für 59 nordrhein-westfälische Kommunen, die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Januar angekündigt hat, ist nun auch vom Landeskabinett verabschiedet worden. Sie tritt bereits zum 1. Juni in Kraft. Wie das Düsseldorfer Bauministerium am Mittwoch mitteilte, dürfen Mieten in von besonderer Wohnungsnot geprägten Orten innerhalb der nächsten drei Jahre um höchstens 15 Prozent erhöht werden. Bislang sind 20 Prozent möglich. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden.

Die Verordnung betrifft ausschließlich laufende Mietverträge. Mieter sollen selbst prüfen, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält; im Streitfall entscheiden die Gerichte. Die meisten Kommunen mit Wohnungsnot und Mietpreisdeckel sind in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln zu finden.

„In den Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen“, begründete Groschek die Verordnung. „Mieten müssen aber bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse eingeführt.“ Niemand solle wegen drastischer Mieterhöhungen aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt werden. Die FDP-Opposition sieht in dem Beschluss eher eine Bremse für den Wohnungsbau.

Mietpreisebremse deutschlandweit?

Gutachter hatten zuvor Wohnungsmarktdaten analysiert, um für das Bauministerium Gebiete zu identifizieren, in denen der Mietwohnungsmarkt eine Schieflage hat und eine ausgewogene Versorgung der Bevölkerung zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Die mit Abstand meisten Kommunen mit Wohnungsnot und Mietpreisdeckel liegen demnach in den Regierungsbezirken Düsseldorf (21) und Köln (20), gefolgt vom Bezirk Münster (13). Im Regierungsbezirk Detmold unterliegen demnächst nur Bielefeld, Paderborn und Rheda-Wiedenbrück der Kappungsgrenze - im Bezirk Arnsberg nur Bad Sassendorf und Soest.

Die FDP kritisierte, ein flächendeckender Wohnungsmangel sei in Städten wie Bottrop und Rheine gar nicht erkennbar. Die SPD forderte hingegen vom Bund eine zweite Mietpreisbremse, die auch bei der Wiedervermietung von Wohnungen Aufschläge begrenzt.

Die große Koalition in Berlin plant unterdessen eine bundesweite Preisbremse, die auch für neue Mietverträge gelten soll. Diese vieldiskutierte Regelung könnte jedoch frühestens im Jahr 2015 in Kraft treten.

Im Regierungsbezirk Köln sind betroffen:

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Jülich, Kerpen, Köln, Leverkusen, Niederkassel, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg,Troisdorf, Wesseling. (kla, bce mit dpa)