Nach dem sofortigen Rücktritt der Autorin und Juristin Juli Zeh als Verfassungsrichterin in Brandenburg hat die Diskussion um ihre Nachfolge begonnen – die sich als kompliziert erweisen könnte. Da die AfD mit 30 von 88 Mandaten mehr als ein Drittel der Mandate des Landtags in Brandenburg besitzt, verfügt sie über eine Sperrminorität und kann Vorschläge anderer Parteien blockieren. Für die Neuwahl von Verfassungsrichtern ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dennis Hohloch, kündigte am Mittwoch bereits an, einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge von Zeh vorzuschlagen. Seit die Partei, die gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem vor dem Verwaltungsgericht Potsdam klagt, 2014 erstmals in den Landtag gewählt wurde, kam sie bei keiner Wahl von Verfassungsrichtern zum Zuge.
SPD sieht komplizierte Neubesetzung
Der Fraktionsvorsitzende der Brandenburger SPD, Björn Lüttmann, erklärte, die notwendige Neubesetzung stelle den Landtag „angesichts der aktuellen politischen Mehrheitsverhältnisse vor eine Herausforderung“. Man werde sich dazu in der Koalition aus SPD und CDU beraten. Auch CDU-Fraktionschef Steeven Bretz sagte, man werde eine Verständigung in der Koalition finden.
Indes wird in Potsdam noch über eine andere Möglichkeit der Kandidatenfindung diskutiert: Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist festgelegt, dass mit einer Gesetzesänderung auch dem Verfassungsgericht ein Vorschlagsrecht für neue Richter zugebilligt werden soll, wenn sich das Landesparlament nicht einigen kann.
Am Dienstagabend war bekannt geworden, dass die unter dem Künstlernamen Juli Zeh bekannt gewordene Schriftstellerin und Juristin Julia Finck ihr Amt als ehrenamtliche Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Das berichtete die „Märkische Allgemeine Zeitung“. Ursache seien berufliche Belastungen, heißt es demnach in einem Schreiben Zehs an den Landtag in Potsdam. (kna)

