Ärger vor ParteigründungWird bei Spendengeldern für das Bündnis Sahra Wagenknecht getrickst?

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Die frühere Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht steht vor der Gründung ihrer eigenen Partei BSW.

Die frühere Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht steht vor der Gründung ihrer eigenen Partei BSW.

Im Januar soll die Sahra-Wagenknecht-Partei offiziell gegründet werden. Doch schon jetzt sammelt ein gleichnamiger Verein Spenden dafür. Das Problem dabei: Vereine unterliegen bei Weitem nicht so strengen Transparenzregeln wie Parteien. Das könnte auch Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland Tür und Tor öffnen – aus Russland beispielsweise.

Die Spendenpraxis des kürzlich gegründeten Vereins Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stößt auf Vorbehalte von Korruptionsbekämpfern und Parteienrechtlerinen. Der Co‑Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, Wolfgang Jäckle, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Durch die Gründung eines Vereins unterliegt das Bündnis Sahra Wagenknecht zunächst nicht den deutlich strengeren Transparenzregeln der Parteienfinanzierung.

Es sollte daher wie angekündigt diesen Regeln bereits jetzt freiwillig Folge leisten. Die Herkunft der Spenden muss dokumentiert und bei Großspenden offengelegt werden. Um Zweifel auszuräumen, sollte dies mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung einhergehen, die ein korrektes Vorgehen prüfen sollte.“

Im kommenden Jahr stelle sich dann die Frage, wie das Vereinsvermögen auf die Partei übertragen werden könne, ohne gegen die Regeln des Parteiengesetzes zu verstoßen, so Jäckle. „Es wird dann Aufgabe der Bundestagsverwaltung sein, das Vorgehen des Bündnisses zu überprüfen. Da die Bundestagsverwaltung derzeit weder personell noch sachlich dafür ausgestattet zu sein scheint, zeigt der Fall einmal mehr nachdrücklich, warum Transparency seit vielen Jahren die Schaffung einer eigenständigen unabhängigen Kontrollstelle für die Parteienfinanzierung fordert.“

BSW: Verein verspricht Regeltreue

Der Parteirechtsexperte Martin Morlok sagte dem RND: „Wenn im Rechenschaftsbericht der Partei nur der Verein als Spender erscheinen sollte, dann wäre das eine Umgehung der Transparenzvorschriften. Das kann nicht sein. Die politische Redlichkeit verlangt deren Einhaltung.“

Tatsächlich heißt es in Paragraf 25 des Parteiengesetzes, Spenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteige, seien unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden seien dann nicht zulässig, wenn „sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind“ oder wenn „es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.

Schließlich sind Spenden aus einem Nicht-EU-Land laut Parteiengesetz untersagt. Das ist insofern von Bedeutung, als sich das Spendenkonto des Vereins bei der Volksbank im sächsischen Pirna befindet, dessen Vorstandschef enge Russland-Kontakte pflegt und Russland verbundene Kunden hat, sodass der Verdacht im Raum steht, das russlandfreundliche Wagenknecht-Bündnis könne auch Spenden von dort bekommen.

Solchen Mutmaßungen trat der Schatzmeister des Vereins, Ralph Suikat, aber bereits entgegen. Wenn jemand mehr als 10.000 Euro spende, werde er darauf hingewiesen, dass er nach der Gründung im Rechenschaftsbericht der Partei auftauche, sagte der Karlsruher Unternehmer der „Süddeutschen Zeitung“. „Wir wollen sichergehen, dass alles absolut transparent und sauber abläuft.“ Suikat zufolge nimmt das Wagenknecht-Bündnis keine Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland an. Bisher sei ein siebenstelliger Betrag zusammengekommen.

Bundestagsverwaltung zurückhaltend

Die Parteienforscherin Sophie Schönberger warnte in der „SZ“ gleichwohl, wenn es den ganzen Verein nur gebe, um die Partei aufzubauen, dann sei das „ein riesiges Umgehungskonstrukt“.

Die für die Einhaltung des Parteiengesetzes zuständige Bundestagsverwaltung hält sich derweil noch zurück. „Die Berichterstattung wird hier zur Kenntnis genommen“, sagte ein Sprecher dem RND. „Eine Zuständigkeit der Bundestagsverwaltung für die Prüfung parteienfinanzierungsrechtlich relevanter Sachverhalte ergibt sich erst nach Gründung einer Partei.“ Damit wird im Januar gerechnet.

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