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EU verschärft AsylrechtWas sich für Deutschland und Schutzsuchende jetzt ändert

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Bundespolizei - Symbolbild

Ob und wann die europäische Asylreform auch zum Ende der deutschen Grenzkontrollen führen wird, ist offen. (Archivbild)

Die neue EU-Asylreform soll den Streit um Migration beenden. Geplant sind umstrittene Schnellverfahren an den Grenzen.

An diesem Freitag wird die Gemeinsame Europäische Asylsystem-Reform (Geas) wirksam. Ihr Ziel ist es, die Steuerung von Migration zu verbessern und einen langwierigen Konflikt unter den EU-Mitgliedsstaaten zu beenden. Für Asylsuchende könnten die neuen Bestimmungen erhebliche Veränderungen bedeuten. Die Auswirkungen der Geas-Neuregelung betreffen auch die Bundesrepublik, die für eine gewisse Periode das primäre Ziel für Schutzsuchende in Europa darstellte.

Nachfolgend ein Überblick über die zentralen Neuerungen und ihre beabsichtigten Effekte:

Warum brauchte es eine Reform?

Eine Reform war notwendig, da die bisherige Regelung die Länder an den EU-Außengrenzen, wie beispielsweise Italien und Griechenland, erheblich belastete. Gemäß der alten Vorschrift war stets der EU-Staat für das Asylverfahren verantwortlich, in welchem eine schutzsuchende Person erstmalig erfasst wurde. Jahrelang gab es deswegen Auseinandersetzungen: Während die Anrainerstaaten an den Außengrenzen sich mit der hohen Zahl an Geflüchteten überfordert fühlten, bestanden Nationen wie Deutschland und Frankreich auf der Einhaltung der Zuständigkeiten. In der Konsequenz lehnten es Italien oder Griechenland häufig ab, Asylbewerber wieder aufzunehmen, die schon in die Bundesrepublik weitergereist waren.

Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen?

Zur Beilegung dieses Konflikts und zur Schaffung eines Gleichgewichts führt die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus ein. Die Verantwortung für die Durchführung der Asylverfahren verbleibt zwar bei den Staaten an den EU-Außengrenzen, jedoch ist vorgesehen, dass sie zukünftig durch die übrigen Mitgliedsstaaten Unterstützung erhalten. Diese kann durch finanzielle Zuwendungen, materielle Hilfe oder indem andere Länder Asylsuchende aufnehmen, erfolgen.

Migranten in Griechenland

Für die betroffenen Schutzsuchenden hat Geas massive Folgen. (Archivbild)

Was bedeutet das für Deutschland?

Für die Bundesrepublik bedeutet dies, dass sie für den bereits vereinbarten Solidaritätspool im laufenden Jahr keine Leistung erbringen muss, da Deutschland die hohe Zahl an Asylbewerbern angerechnet bekommt, für welche ursprünglich andere Staaten die Verantwortung trugen. Da die Fristen für eine Rücküberstellung mittlerweile verstrichen sind, fiel die Zuständigkeit für zahlreiche dieser Verfahren ohnehin an Deutschland. Eine vergleichbare Situation trifft auch auf Frankreich zu.

Was sind Grenzverfahren und für wen gelten sie?

Um den EU-Staaten die Bewältigung der vielen ankommenden Schutzsuchenden zu erleichtern, soll es vermehrt Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf eine Dauer von zwölf Wochen begrenzt und sollen zügigere Rückführungen ermöglichen. Außerdem soll die sogenannte Sekundärmigration unterbunden werden – also das Weiterreisen von Asylbewerbern in andere EU-Staaten nach der initialen Registrierung.

Ein solches Schnellverfahren betrifft Personen aus Herkunftsländern, deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, wie zum Beispiel Bangladesch, Ägypten oder Peru. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit weniger als jeder fünfte Antrag von Staatsangehörigen dieser Länder erfolgreich war. Das beschleunigte Verfahren soll ebenso bei als gefährlich eingestuften Personen sowie bei Menschen, die falsche Angaben zu ihrer Identität machten, zum Einsatz kommen. Zusätzlich kann auch das Fehlen von Papieren ein ausreichender Anlass sein.

Was ändert sich sonst für Deutschland?

Als Binnenland in Europa wird Deutschland die Außengrenzverfahren hauptsächlich bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff anwenden, etwa an großen internationalen Flughäfen wie München und Frankfurt am Main. Hierfür sollen insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften entstehen, die teilweise noch errichtet werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt am Freitag eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb auf. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern werden derzeit geplant. Auf dem Areal des Flughafens Düsseldorf soll bis Mitte 2028 ein Neubau mit 50 bis 60 Plätzen entstehen.

Die Finanzierung dieser Verfahren wird vom Bund übernommen. Personen, die sich in einer Außengrenzeinrichtung aufhalten, haben rechtlich gesehen das Bundesgebiet nicht betreten. Das hat zur Folge, dass sie in den Statistiken über Rückführungen nicht erscheinen.

Darüber hinaus ist Deutschland verpflichtet, zukünftig mehr Daten als zuvor in der europäischen Datenbank Eurodac zu hinterlegen. Neben Fingerabdrücken sollen die Behörden beispielsweise auch Gesichtsscans erfassen. Die verbesserte Datenverfügbarkeit soll die Identifizierung von Asylsuchenden für die Behörden über Staatsgrenzen hinweg erleichtern und somit Sekundärmigration aufdecken.

Verschwinden durch Geas die deutschen Grenzkontrollen?

An den Landesgrenzen gibt es zunächst keine Änderungen. Dort werden bis auf Weiteres stationäre Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen durchgeführt. Die Bundesregierung hat jedoch eine Verbindung zwischen dem Erfolg der Geas-Reform und diesen Kontrollen hergestellt, welche im Schengen-Raum prinzipiell nicht vorgesehen sind. Sollte die Reform die von den EU-Staaten gesetzten Erwartungen erfüllen, wäre eine Lockerung der deutschen Binnengrenzkontrollen denkbar.

Was ändert sich für die Betroffenen?

Die beschriebenen Grenzverfahren könnten für Asylbewerber mit Bedingungen ähnlich einer Inhaftierung verbunden sein, da es ihnen nicht gestattet ist, die speziellen Aufnahmezentren zu verlassen oder das Land zu betreten. Dies betrifft ebenso Familien mit Kindern. Zur Identitätsfeststellung, bei einer vermuteten Fluchtgefahr oder aus Sicherheitsgründen können Behörden gemäß EU-Vorschriften eine tatsächliche Inhaftierung anordnen. Allerdings soll die Haftanordnung nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen und «keinen Strafcharakter haben».

Die Einhaltung der auf EU-Ebene festgelegten Standards soll in jedem Mitgliedsstaat von unabhängigen Gremien kontrolliert werden. In der Bundesrepublik werden das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter diese Überwachungsfunktion übernehmen.

Ab wann gibt es die geplanten «Return Hubs»?

Für die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren («Return Hubs») in Staaten außerhalb der EU steht die formelle Bestätigung durch die Mitgliedstaaten und das Parlament noch aus. In diese geplanten Zentren sollen Personen mit einer vollziehbaren Ausreisepflicht verbracht werden, deren Rückführung in ihre Herkunftsländer nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund der Weigerung des Heimatlandes, sie wieder aufzunehmen.

Alexander Dobrindt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, bis Ende des Jahres Vereinbarungen für Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen zu haben. (Archivbild)

Es ist noch unklar, welche Staaten sich zur Einrichtung solcher Zentren auf ihrem Territorium bereit erklären würden. Die Bundesrepublik sucht gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark nach Partnerländern. Nach Aussage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen noch im laufenden Jahr spezifische Abkommen mit Drittstaaten geschlossen werden.

Was sagen Aktivisten und Experten?

Der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Frankfurt University of Applied Sciences äußert sich skeptisch, ob Geas und der zugehörige Solidaritätsmechanismus die Auseinandersetzungen unter den EU-Staaten dauerhaft beilegen können. «Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter», so Pichl, der auf Staaten wie Ungarn verwies, die sich bislang weigerten, Asylverfahren durchzuführen oder finanzielle Beiträge zu leisten.

Aus der Perspektive von Pro Asyl ist «an vielen Stellen noch offen, wie die asylrechtliche Realität nach dem 12. Juni und natürlich auch in den darauffolgenden Monaten und Jahren wirklich aussehen wird». Wiebke Judith, die rechtspolitische Sprecherin der Organisation für Flüchtlingsrechte, erklärt, dass auf Grundlage der Gesetze eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit für Asylsuchende sowie eine Zunahme von «beschleunigte Asylverfahren mit beschränktem Rechtsschutz» zu erwarten sei.

Auch Karsten Dietze, ein Experte für Flucht und Migration bei der Organisation Save the Children, betrachtet das Kindeswohl als gefährdet: «Im Zuge der GEAS‑Reform drohen Kinderrechte unter die Räder zu geraten.» Er führt an, dass die Unterbringung von Familien in Einrichtungen mit haftähnlichem Charakter für Zeiträume von bis zu sechs Monaten gravierende psychische und gesundheitliche Gefahren für die Kinder mit sich bringe. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.