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Gerichtsurteil gegen WeimerDarf Buchladen nicht „politische Extremisten“ nennen

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Wolfram Weimer

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) akzeptiert im Streit mit der Buchhandlung «Zur schwankenden Weltkugel» eine Gerichtsentscheidung. (Archivbild)

Gerichtsurteil ist rechtskräftig: Kulturstaatsminister Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr als „Extremisten“ nennen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer fügt sich einem Gerichtsurteil, das ihm untersagt, die Inhaberinnen des Berliner Buchgeschäfts «Zur schwankenden Weltkugel» als «politische Extremisten» zu bezeichnen. Wie ein Sprecher des Gerichts informierte, hat der parteilose Staatsminister gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April binnen der zweiwöchigen Frist keinen Widerspruch eingelegt.

Damit erlangt die Entscheidung Rechtskraft. Der Gerichtssprecher führte aus, dass Weimer die Bemerkung bis zu einer Klärung im Hauptsacheverfahren nicht wiederholen dürfe. In der Auseinandersetzung um den Deutschen Buchhandlungspreis sind bei dem Verwaltungsgericht außerdem Klagen von «Zur schwankenden Weltkugel» und zwei anderen Geschäften anhängig. Ein Termin, wann die Richter diese Fälle behandeln, steht noch aus.

Umstrittene Aussagen im Interview

Die Exklusion der drei Buchgeschäfte vom Deutschen Buchhandlungspreis hatte Weimer mit «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen» gerechtfertigt. Was konkret gegen die drei Läden vorliegt, wurde der Öffentlichkeit nie mitgeteilt. Laut ihren Rechtsbeiständen fordern die Buchhandlungen mit ihren Klagen zudem Zugang zum Verfahren. Es gebe «ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat».

Die Wochenzeitung «Zeit» stellte Weimer in einem Gespräch die Frage: «Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?» Die Antwort des Kulturstaatsministers war: «Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.» Infolgedessen leiteten die Betreiber von «Zur schwankenden Weltkugel» rechtliche Schritte ein, nachdem Weimer die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatte.

Gericht sieht Persönlichkeitsrechte verletzt

Im Rahmen eines Eilverfahrens stellte das Gericht fest, dass die Bemerkung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhandlungsbetreiberinnen missachtet. Die Äußerung sei dahingehend zu interpretieren, dass es sich bei den Antragstellerinnen um politische Extremistinnen handle. «Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage», urteilte das Gericht. Weimer habe selbst auf gerichtliche Aufforderung hin nicht dargelegt, welche konkreten Informationen ihn zu einer Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich des Geschäfts veranlasst hätten.

«Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt», äußerte Jasper Prigge, der Rechtsanwalt des Berliner Geschäfts. Er fügte hinzu: «Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren.» Eine offizielle Reaktion vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stand zunächst aus. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.