Gesetzesänderung„Rasse“-Begriff wird vorerst nicht aus dem Grundgesetz gestrichen

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Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Düsseldorf, Berlin – Eine Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz kommt offenbar in dieser Wahlperiode nicht mehr zustande. „Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema 'Rasse', so dass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Zwar werde es wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch. Der CDU-Politiker verwies zudem auf Auswirkungen der Klimaschutz-Entscheidung des Verfassungsgerichtes auf alle weiteren Grundgesetzänderungen. Die Verfassungsrichter hatten aus der Staatsziel-Bestimmung Umweltschutz deutliche Vorgaben für Gesetzesverschärfungen herausgelesen. Auch in der Debatte um einen Ersatz des Wortes „Rasse“ seien sorgsame Überlegungen notwendig, sagte Heveling, „denn die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung öffnet“.

„Verzögerungstaktik“ und „Armutszeugnis“

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese warf der Union hingegen eine „Verweigerungshaltung“ vor. Sie verhindere „durch ständige Verzögerungstaktiken“ die Streichung des Begriffs aus dem Grundgesetz, obwohl Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sich über die Bedeutung des Vorhabens einig seien. Die migrationspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sprach von einem Armutszeugnis. „Scheinheilige Ausreden dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass große Teile der Union den Begriff 'Rasse' überhaupt nie im Grundgesetz ersetzen wollten.“

Im Grundgesetz heißt es in Artikel drei, dass niemand wegen „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damit 1949 ein Zeichen gegen den Rassenwahn der Nazis setzen. Die Formulierung legt aber nahe, dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt. Vorgeschlagen wurde zuletzt, dass in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ stehen solle. (KNA)

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