Kommentar zum Ex-PräsidentenDie Verfassungsschutz-Akte Maaßen: Eine Radikalisierung wie im Film

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt seinen einstigen Präsidenten Hans-Georg Maaßen ins Visier. Das ist berechtigt, dürfte für ihn aber folgenlos bleiben. Nur eines ist jetzt gewiss: Eine staatliche Pension hat Maaßen nicht mehr verdient, kommentiert Markus Decker.

Dass Hans-Georg Maaßen kein Linker ist und in Migranten in erster Linie ein Sicherheitsrisiko sieht, war im Berliner Regierungsviertel immer bekannt. Lange vor seiner Ablösung als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz im November 2018 waren nicht allein deshalb manche Sozialdemokraten und Grüne der Meinung, er müsse weg.

Zu der Einschätzung trugen auch anhaltende Respektlosigkeiten gegenüber dem Parlament bei. Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hielt ebenso die Hand über den heute 61-Jährigen wie sein Nachfolger Horst Seehofer (CSU). Überhaupt hatte er bei allen Innenministern seit Otto Schily (SPD), bis 2012 in anderen Funktionen, einen guten Stand.

Hans-Georg Maaßen hat sich seit seinem Rauswurf beim Verfassungsschutz radikalisiert

Dass der Verfassungsschutz unter Maaßens früherem Stellvertreter Thomas Haldenwang nun eine Akte über den erratischen Rheinländer angelegt hat, ist gleichermaßen filmreif wie folgerichtig. Er hat sich seit dem Rauswurf auf atemberaubende Weise radikalisiert. Vielleicht ist seine Radikalisierung in dieser Zeit auch erst sichtbar geworden. Maaßens Äußerungen wurden stetig extremer und waren von rassistischen Verschwörungserzählungen oft kaum mehr zu unterscheiden. Überdies hat er Kontakte zu Menschen, die Berührungspunkte zu Terrorverdächtigen haben.

Mit der Werteunion vertritt Maaßen schließlich eine Gruppe, die selbst der in Thüringen als rechtsextrem geltenden AfD nähersteht als CDU und CSU. Das ist, wenn man sein früheres Amt bedenkt, mindestens atemberaubend.

Die Akte beim Verfassungsschutz dürfte zunächst folgenlos bleiben, könnte aber für die Bewertung der Werteunion irgendwann noch relevant werden. Bereits hier und heute stellt sich die Frage, ob Hans-Georg Maaßen eigentlich noch eine staatliche Pension verdient hat. Rechtlich ist das wohl so. Dem Geist der Verfassung nach kann es auf diese Frage hingegen lediglich eine Antwort geben: nein.

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