Laut BerichtKommission empfiehlt Bundesregierung legale Abtreibung bis zur zwölften Woche

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Zwei Studentinnen demonstrieren für ein Recht auf Abtreibung mit einem Plakat.

Abtreibungen sollen nach Ansicht einer von der Bundesregierung beauftragten Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein (Symbolbild).

Die Ampel-Regierung hat versprochen, sich mit dem rechtlichen Status von Schwangerschaftsabbrüchen zu befassen. Die dafür eingesetzte Kommission hat dafür nun Empfehlungen vorgelegt.

Abtreibungen sollen nach Ansicht einer von der Bundesregierung beauftragten Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet der „Spiegel“ (Montag) unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll. Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei.

Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation. Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig.

Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig

Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

In den Wochen „zwischen erstem Trimester und Spätphase“ könne der Gesetzgeber dann nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, so die Kommission weiter.

Auch Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus laut Kommission möglich

Auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus wäre möglich. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werde, liege ebenfalls im Ermessen des Gesetzgebers. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft. Die Kommission sieht zudem Raum für Neuregelungen in den Bereichen Eizellspenden und Leihmutterschaft.

So sei es ethisch vertretbar, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen, sofern die Legalisierung „auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Bei der altruistischen, also uneigennützigen Leihmutterschaft liege es im Ermessen des Gesetzgebers, am bisherigen Verbot festzuhalten. In bestimmten Fällen könne sie aber zulässig sein. (kna)

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