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Fristen im LandtagSo geht es in Sachsen-Anhalt nach der Wahl weiter

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Blick auf den Landtag in Magdeburg

Blick auf den Landtag in Magdeburg

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt zeichnet sich eine schwierige Regierungsbildung ab. Für den neuen Landtag gibt es hingegen klare Fristen.

Die erste Sitzung des neuen Parlaments in Magdeburg muss spätestens am 30. Tag nach dem Wahltag stattfinden. Der 6. Oktober wäre damit der letztmögliche Termin. Die konstituierende Sitzung beruft der amtierende Landtagspräsident ein, in dem Fall ist das der CDU-Politiker Gunnar Schellenberger. Geregelt ist dies alles im ersten Absatz des Artikels 45 der Landesverfassung.

In der ersten Sitzung des neuen Landtags führt laut Geschäftsordnung bis zur Wahl des Präsidenten der Alterspräsident den Vorsitz. Das ist der oder die am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete. Wer im neuen Parlament Alterspräsident sein wird, war am Montag noch nicht bekannt.

Der neue Landtag hat insgesamt 83 Sitze. Die AfD zieht mit 39 Abgeordneten ein, die CDU stellt 15 Abgeordnete. Linke, SPD und Grüne verfügen jeweils über acht Sitze. Das erstmals in den Landtag eingezogene BSW hat fünf Sitze.

Wahl des Landtagspräsidenten

Die stärkste Fraktion - das ist die AfD - hat das Vorschlagsrecht für die Wahl eines Landtagspräsidenten oder einer -präsidentin. Scheitert der Kandidat im ersten Anlauf, können auch alle anderen Fraktionen Bewerber ins Rennen schicken.

Dies regelt eine im April von CDU, SPD, FDP, Linkspartei und Grünen beschlossene Parlamentsreform. Damit wollten die Parteien chaotische Zustände wie bei der Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten im September 2024 verhindern, als die AfD als stärkste Fraktion zunächst auf dem Spitzenamt beharrte und erst eine Entscheidung des Verfassungsgerichts den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler zur Aufgabe seiner Blockade von Anträgen und Abstimmungen zwang.

Wahl des Ministerpräsidenten

Grundsätzlich haben die Fraktionen nach einer im Jahr 2020 beschlossenen Parlamentsreform mehr Zeit für die Regierungsbildung. Die bis dahin geltende Frist von zwei Wochen für die Wahl des Ministerpräsidenten wurde gekippt. Bis zur Wahl eines neuen Regierungschefs bleiben CDU-Ministerpräsident Sven Schulze und sein Kabinett geschäftsführend im Amt.

Die Landesverfassung schreibt im ersten Absatz des Artikels 65 vor, dass der Landtag den Ministerpräsidenten ohne Aussprache in geheimer Abstimmung wählt. Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Im neuen Parlament müssten mindestens 42 der insgesamt 83 Abgeordneten für den Kandidaten stimmen.

Erhält niemand auf Anhieb diese Mehrheit, findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch im zweiten Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, stimmt der Landtag innerhalb von weiteren 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ab. Auch dafür braucht es die Mehrheit der Abgeordneten. Dies würde zu Neuwahlen führen.

Lehnt der Landtag dies ab, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Siegmund wird sich wohl zur Wahl stellen

Als möglicher Kandidat zeichnet sich aktuell AfD-Spitzenmann Ulrich Siegmund ab. Siegmund sieht nach dem deutlichen Wahlsieg seiner Partei den Regierungsauftrag bei der AfD, die aber über keine eigene Mehrheit verfügt. Der AfD-Kandidat müsste sich damit Unterstützung von anderen Abgeordneten, etwa dem BSW sichern.

Ob der amtierende Ministerpräsident Schulze nach dem desaströsen Wahlergebnis für die CDU wieder antreten würde, darf indes bezweifelt werden. Aus der Partei gab es bereits erste Rücktrittsforderungen. Auch ein CDU-Kandidat wäre auf Unterstützung weiterer Fraktionen angewiesen.

Das BSW wiederum favorisiert einen überparteilichen Ministerpräsidenten und will dafür bald erste Vorschläge machen. Der Regierungschef in Sachsen-Anhalt muss kein gewähltes Mitglied des Parlaments sein.

Neuwahlen

Angesichts der schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Magdeburger Landtag brachten sowohl Siegmund als auch AfD-Bundeschef Tino Chrupalla bereits mögliche Neuwahlen ins Spiel. Die AfD könnte damit auf weitere Zugewinne spekulieren - und letztlich auf die absolute Mehrheit.

Sollte der Landtag nicht schon vorher wegen einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden, gibt es weitere Möglichkeiten. Laut Artikel 60 der Landesverfassung kann das Parlament dies auch mit den Stimmen von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen und einen Termin zur Neuwahl bestimmen. Solch ein Antrag kann frühestens sechs Monate nach der Konstituierung des neuen Landtags von mindestens einem Viertel der Abgeordneten gestellt werden. (afp)