Die Leopoldina warnt vor EU-Plänen zur Pestizid-Zulassung. Eine unbefristete Genehmigung gefährde Mensch und Umwelt.
Leopoldina schlägt AlarmNeue EU-Regeln schwächen Schutz von Mensch und Umwelt

Ein Landwirt versprüht Pflanzenschutzmittel über ein Roggenfeld.
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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina opponiert gegen die von der EU-Kommission angestrebten Vereinfachungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die geplante Novelle beeinträchtige den Schutz für Menschen und die Umwelt, so die Leopoldina in einer publizierten Stellungnahme. Die Bundesregierung wird darin ersucht, sich auf europäischer Ebene für die Fortgeltung der derzeitigen Regelung starkzumachen.
Die von der Kommission anvisierten Änderungen beinhalten unter anderem, für Pflanzenschutzmittel – hierzu gehören Insektizide, Fungizide sowie Herbizide wie Glyphosat – die aktuell gültigen Zulassungsperioden aufzuweichen. Wirkstoffe könnten demnach in Zukunft eine unbegrenzte Genehmigung erhalten. Gegenwärtig sind Zulassungen laut Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) für 7 bis 15 Jahre gültig und bedürfen danach einer Erneuerung unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse. Mit der Novelle beabsichtigt die Kommission laut eigenen Aussagen, Behörden zu entlasten, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern.
Kritik an unbefristeter Wirkstoffgenehmigung
„Es ist fraglich, ob das bisherige Schutzniveau durch die geplante unbefristete Wirkstoffgenehmigung tatsächlich gewahrt werden kann“, moniert die Leopoldina. Seit dem Jahr 2009 hätten mindestens 165 ehemals erlaubte Wirkstoffe ihre Genehmigung eingebüßt – teils aufgrund neuer wissenschaftlicher Befunde und strengerer Bewertungskriterien.
„Dies verdeutlicht, dass befristete Zulassungen und regelmäßige Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfähigen Regulierungssystems sind, das neue Daten, veränderte Belastungssituationen mit Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zu Modellvorhersagen sowie fortentwickelte Bewertungsmethoden berücksichtigt“, führt die Leopoldina aus. All diese Aspekte würden bei der Neuregelung zukünftig nicht mehr berücksichtigt.
Schutz für vulnerable Gruppen würde vernachlässigt
Dadurch würden neue Erkenntnisse über die Auswirkungen auf den Menschen außer Acht gelassen, kritisiert die Leopoldina und verweist speziell auf besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere und chronisch kranke Personen. „Auch würden neue Befunde zu Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die Bewertung einfließen“, schreibt die Akademie. Ihr Fazit: „Insgesamt vernachlässigt der Vorschlag, dass wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nichtzielwirkung häufig erst nach der Zulassung entstehen.“
Ferner beanstandet die Leopoldina den Plan, dass Pestizid-Erzeugnisse mit auslaufender Zulassung künftig drei Jahre lang verkauft und verwendet werden dürfen – bislang betrug die Frist 1,5 Jahre. Diese Idee sei im Hinblick auf Gesundheits- und Umweltrisiken problematisch. „Sie verlängert vermeidbare Expositionen gegenüber Stoffen, deren Risiken bereits als inakzeptabel eingestuft wurden“, so die Begründung der Leopoldina für ihre Einschätzung. Die derzeitige Zulassungspraxis weise schon heute Mängel auf, etwa bei der ungenügenden Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Präparaten.
Das umstrittene Beispiel Glyphosat
Ein bekanntes Beispiel stellt das kontroverse Pestizid Glyphosat dar, welches die EU-Kommission nicht als gefährlich bewertet. Bei Glyphosat handelt es sich um ein sogenanntes Totalherbizid, das fast alle grünen Pflanzen angreift. Es kommt seit der Mitte der 1970er-Jahre vorwiegend unter dem Markennamen „Roundup“ zum Einsatz.
Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat unlängst bis Ende des Jahres 2033 ausgedehnt. In manchen Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland zählt, ist die Verwendung in Haus- und Kleingärten sowie auf Arealen für die Allgemeinheit allerdings untersagt oder stark limitiert.
Glyphosat ist auch deswegen ein signifikantes Beispiel, da eine Studie aus dem Jahr 2000, die eine Schlüsselrolle in der Auseinandersetzung um die Sicherheit des Pestizids einnimmt, Ende 2025 von dem Fachmagazin „Regulatory Toxicology and Pharmacology“ formell widerrufen wurde. Das Dokument galt als zentrales Argument für die Aussagen des damaligen Produzenten Monsanto, das Herbizid und sein Wirkstoff seien nicht krebserregend. Der Fachverlag Elsevier, der das Journal publiziert, teilte dazu mit, es sei ungewiss, ob die getroffene Schlussfolgerung tatsächlich zutreffend ist.
Es seien Bedenken zur Urheberschaft der Studie, zur Gültigkeit der Resultate im Kontext einer fehlerhaften Darstellung der Beiträge von Autoren und Sponsor sowie zu potenziellen Interessenkonflikten der Verfasser geäußert worden, wie der verantwortliche Chefredakteur Martin van den Berg darlegte. (dpa/red)
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