Nach „Reichsbürger"-RazziaEntlassung extremistischer Soldaten soll erleichtert werden

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Christine Lambrecht.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht möchte eine schnellere Entlassung von extremistischen Soldaten ermöglichen.

Laut Verteidigungsministerin Christine Lambrecht soll eine Entlassung künftig auch ohne zeitintensives gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein.

Das Verteidigungsministerium will die Entfernung extremistischer Berufs- und Zeitsoldaten aus der Bundeswehr erleichtern. Mit einer Gesetzesänderung solle erreicht werden, dass eine Entlassung künftig mit einem Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven gerichtlichen Disziplinarverfahrens möglich sei, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag in Berlin mit.

Annegret Kramp-Karrenbauer wollte fristlose Entlassung von Zeitsoldaten ermöglichen

Zuvor hatte es Anti-Terror-Razzien gegen die „Reichsbürger“-Szene gegeben, die sich auch gegen einen Soldaten aus dem Kommando Spezialkräfte (KSK) und mehrere Reservisten gerichtet hatten. „Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen“, teilte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) mit.

Der in ihre Ministerium erstellte Gesetzentwurf siehe einen eigenständigen Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor. „Damit können Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie das Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen“, so Lambrecht. Es werde möglich, das bisherige langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis deutlich zu beschleunigen - „natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens“.

Ihre Vorgängerin im Amt, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), wollte im vergangenen Jahr mit einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Zeitsoldaten auch noch im 5. bis 8. Dienstjahr fristlos entlassen werden können, wenn sie Dienstpflichten schuldhaft verletzt haben und die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden. Sowohl in der Union als beim damaligen kleineren Koalitionspartner SPD sowie aus der Opposition hatte es Widerstand dagegen gegeben. Dieser wurde teils damit begründet, dass der Entwurf zu kurz greife, weil er ausschließlich auf Zeitsoldaten abzielte. (dpa)

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