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Neuer Bericht zu tödlichem EinsatzDortmunder Einsatzleiter nutzte nicht seine Waffe

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Dortmund

Dortmund: Trauer-Blumen und Kerzen erinnern an den Tod eines 16-jährigen Jugendlichen (Archiv)

Recklinghausen/Dortmund – Die Ermittlungen zu den tödlichen Schüssen auf einen 16-jährigen senegalesischen Flüchtling auf dem Hof einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund durch einen Polizisten mit einer Maschinenpistole haben neue Erkenntnisse erbracht. Demnach scheint der Verdacht ausgeräumt, dass neben dem Schützen auch der Einsatzleiter seine Dienstpistole auf den Jugendlichen abgefeuert hat.

Die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungskommission in Recklinghausen waren dem Hinweis eines Anwohners nachgegangen, der gesehen haben will, wie der Dienstgruppenleiter ebenfalls geschossen haben soll. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, sollen schon bald Zweifel an der Aussage aufgekommen sein, ob der Mann das Geschehen tatsächlich von seinem Balkon aus verfolgen konnte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund teilte den Landtagsabgeordneten im Rechtsausschuss am Montag mit, dass die am Tatort sichergestellten Geschosshülsen alle aus der Maschinenpistole stammten. Dies habe eine Untersuchung des Landeskriminalamts ergeben.

Viele Fragen noch offen

Am 8. August hatte ein Betreuer der Jugendhilfe die Polizei gerufen, weil Mouhamed D. auf dem Hof kauerte und sich ein langes Küchenmesser gegen den Bauch hielt. Der Einsatz lief zunächst unter Suizidversuch. Nach und nach trafen zwölf Beamte ein. Nachdem Ansprachen nicht fruchteten, befahl der Einsatzleiter einer Polizistin, ihr Reizstoffsprühgerät einzusetzen. Die Attacke verlief erfolglos, vielmehr soll sich Mouhamed D. erhoben und auf die Einsatzkräfte zugegangen sein.

Noch sei unklar, wie der junge Afrikaner das Messer gehalten hatte, heißt es in dem aktuellen Report. Auch der Einsatz von zwei Taser-Waffen zeigte keine Wirkung. Schließlich tötete der Sicherungsschütze Mouhamed D. mit sechs Schüssen. Ein Fall von Notwehr, hieß es anfangs.

Inzwischen aber hegen die Strafverfolger Zweifel an dieser Darstellung. Neben dem Todesschützen stehen vier weitere Beamten auf der Beschuldigtenliste, darunter auch der Einsatzleiter. Dieser muss sich wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung im Amt verantworten. Oberstaatsanwalt Carsten Dombert hatte dieser Zeitung von Zweifeln berichtet, ob der Einsatz verhältnismäßig abgelaufen sei.

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In dem jetzigen Bericht an den Landtag heißt es, dass neue Erkenntnisse zur Schussabgabe fehlten. Dasselbe gilt für die Frage, wie das Opfer zu jener Zeit das Messer gehalten habe. Nach wie vor bleibt unklar, warum die Beamten nicht deeskalierend auf den Jugendlichen einwirkten, anstatt zu Tasern und einer Maschinenpistole zu greifen. Die Frage, ob bei den beschuldigten Polizisten und Polizistinnen eine Notwehr- oder Nothilfelage vorlag, müsse noch abschließend rechtlich bewertet werden, so die Mitteilung.