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Hunderttausende FahrerfluchtenSo häufig machen sich Unfallverursacher in NRW aus dem Staub

Lesezeit 2 Minuten
Unfall auf der A44 verlief tödlich: Ein Seitenstreifen mit Unfallmarkierungen ist zu sehen.

Ein tödlicher Unfall auf der A44 mit Fahrerflucht begründete eine Anfrage zu Fallzahlen im Düsseldorfer Landtag.

14 Menschen kamen im vergangenen Jahr bei Crashs ums Leben, bei denen Fahrerflucht begangen wurde.

Sie hatten zunächst Glück im Unglück. Als der linke Vorderreifen seines VW-Golf im Dezember vergangenen Jahres auf der Autobahn 44 platzte, konnte ein 26-jähriger Ukrainer den Wagen mit seinen beiden Mitfahrern in Höhe der Abfahrt Düsseldorf-Messe noch auf den Standstreifen bugsieren. Als der Mann dann ausstieg, um sich den Schaden anzusehen, passierte das Unfassbare.

Er wurde von einem heranrasenden Range-Rover erfasst, dessen Fahrer erst nach 300 Metern anhielt. Aber nicht, um dem Verletzten zu helfen. Er schaute sich nur die Blessuren an seinem Wagen an, stieg wieder ein und fuhr davon. Der schwer verletzte Ukrainer starb einen Tag später im Krankenhaus.

Fahrerflucht ist eine Straftat und kann drei Jahre Haft nach sich ziehen

Im vergangenen Jahr gab es 139.114 Unfallfluchten in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden 14 Menschen getötet und 5872 verletzt. Dies teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag mit. Demnach gab es seit Anfang 2015 bis Ende 2023 mehr als 1,2 Millionen Crashs im Straßenverkehr, bei denen die Verursacher vom Tatort flüchteten. Insgesamt wurde dabei in 119 Fällen mindestens ein Mensch getötet und es gab 49.517 Verletzte.

Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. Unfallflucht kann laut ADAC mit einer Geldstrafe und Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Wer einen Schaden verursacht hat, müsse eine „angemessene Zeit“ auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten oder die Polizei verständigen. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reiche nicht.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Bundesjustizminister Marco Buschmann jedoch hat im vergangenen Jahr die Möglichkeit ins Spiel gebracht, Unfallfluchten ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Das Justizministerium prüft deshalb unter anderem einen Vorschlag, nachdem Sachschäden online gemeldet werden können, ohne dass der Verursacher vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten muss.

Bei den mehr als 1,2 Millionen Unfallfluchten in NRW seit 2015 konnten knapp 690.000 Täter nicht ermittelt werden. Im Fall des tödlichen Zusammenstoßes auf der A44 indes war dies anders.

Auf der Suche nach dem verursachenden Range-Rover befragte die Polizei unter anderem sämtliche Autohändler im weiteren Umfeld. Der Wagen, der an der rechten Seite erhebliche Beschädigungen aufwies, könnte gefunden werden, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Der Halter habe „die eigene Unfallbeteiligung gegenüber der Polizei eingeräumt“, heißt es im Papier des Innenministeriums für den Landtag-NRW. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung jedoch dauerten an.