Zwei Essener Polizisten sind aus dem Dienst entlassen worden. Sie hatten die Körperverletzung eines Kollegen vertuscht.
Höchststrafe für PolizistenZwei Beamte aus Essen müssen nach Vertuschung gehen

Strafvereitelung: Polizisten aus Dienst entfernt (Symbolbild)
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Zwei Polizeibeamte aus Essen sind aufgrund der Vereitelung einer Strafe im Amt aus dem Dienst entlassen worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte somit die höchste disziplinarrechtliche Maßnahme, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Die Begründung: Die Polizisten seien für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar.
Das Vertrauen ihres Dienstherrn sowie der Allgemeinheit hätten sie endgültig eingebüßt. Als besonders schwerwiegend wird der Umstand bewertet, dass die Handlung der Verschleierung des Vergehens eines Kollegen diente. Das Ansehen der Polizei sei durch das Verhalten beider erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden.
Bereits 2023 zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine rechtskräftige Verurteilung der beiden Beamten erfolgte schon im Jahr 2023 durch das Landgericht Duisburg. Sie wurden wegen der Vereitelung einer Strafe im Amt durch Unterlassen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Ihnen war eine Körperverletzung durch einen untergeordneten Kollegen bekannt, die sie jedoch vertuschten. Der Beamte soll bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt einem Mann, der bereits gefesselt und wehrlos war, einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Die Vorgesetzten meldeten den Vorfall pflichtwidrig nicht.
Opfer wurde zu Unrecht verfolgt
Die Folge der Vertuschung war, dass nicht nur die Körperverletzung des Beamten ungeahndet blieb. Stattdessen wurde das Opfer fälschlicherweise strafrechtlich belangt, weil es angeblich Vollstreckungsbeamten Widerstand geleistet habe. Nachdem das Opfer Anzeige erstattet hatte, reagierte der beschuldigte Polizist mit einer Gegenanzeige und behauptete, der Schlag ins Gesicht sei notwendig gewesen, um den Widerstand der Person zu brechen.
Als der Fall vor Gericht verhandelt wurde, brachen Beamte, die am Einsatz beteiligt waren, ihr Schweigen. Sie gaben zu Protokoll, dass der Polizist ohne ersichtlichen Grund zuschlug.
Gegen die Urteile (Az.: 35 K 11301/25.O und 35 K 11303/25.O) ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster noch möglich. (dpa/red)
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