Schulen sollen eine individuelle Begründung abgeben, wieso ein krankes Kind ein Attest benötigt, verlangt der Berufsverband der nordrhein-westfälischen Kinderärzte. Auch Kitas werden gebeten, auf Atteste zu verzichten.
Überlastung in ArztpraxenKinderärzte verlangen künftig Begründung für Krankheitsatteste

Die Kinder- und Jugendärzte wehren sich gegen die vielen Atteste, die von Schulen verlangt werden.
Copyright: dpa
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Nordrhein-Westfalen fordert Schulen auf, Krankheitsatteste für Schülerinnen und Schüler nur auf begründete Ausnahmen zu beschränken. Grund dafür sei die Überlastung in den Arztpraxen. „Es kann nicht sein, dass ein erkälteter Jugendlicher für ein Attest in die Arztpraxis gehen muss, während er eigentlich auf dem Sofa bleiben und viel trinken sollte“, sagt Axel Gerschlauer, Kinderarzt und Sprecher des BVKJ Nordrhein.
„Das belastet den Jugendlichen, verursacht eine Ansteckungsgefahr und nimmt uns Arbeitszeit, von der wir sowieso zu wenig haben.“ Kinder- und Jugendärzte werden künftig eine individuelle Begründung der Schulleitung verlangen, wieso das Attest notwendig ist, kündigt der Verband an.
Das Schulgesetz regelt die Frage nach dem Attest entgegen häufiger Praxis
Die Regelung ist in den meisten Schulen dieselbe: Ist ein Kind krank, reicht es in den ersten Tagen aus, wenn die Eltern vor Unterrichtsbeginn bei der Schule anrufen. Ab dem dritten Krankheitstag verlangen viele Schulen dann aber ein ärztliches Attest, das die Eltern selbst bezahlen müssen. Gesetzlich ist das eigentlich gar nicht nötig, erklärt der BVKJ: Laut Schulgesetzes sind Atteste nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

Axel Gerschlauer, Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein.
Copyright: Gerschlauer
In einem Merkblatt an die Schulen schreiben die Kinderärzte, viele von ihnen würden es als „Missbrauch ihrer medizinischen Tätigkeit empfinden, wenn überflüssige Praxistermine für Atteste von Schulen eingefordert werden und gleichzeitig wirklich erkrankte Kinder aufgrund des Arztmangels teilweise keine Versorgung mehr erhalten.“ Auch für Kitas, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen druckte der BVKJ Merkblätter, in denen sie bitten, keine Atteste vor der Aufnahme eines Kindes zu verlangen.
Keine „pauschale Allgemeinverdächtigung“ gegen Eltern mehr
„Wir wollen, dass die Schulen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten“, sagt Gerschlauer. Die derzeitige Vorgehensweise der Schulen sei das Gegenteil von dem, was im Schulgesetz stehe. Eltern solle es möglich sein, ihre Kinder auch über die ersten drei Tage hinaus krankzumelden. Eine „pauschale Allgemeinverdächtigung“ gegenüber Eltern und Schülern sei nicht nachvollziehbar.
Derzeit müsse er viele Patienten wegschicken, weil für sie einfach keine Zeit sei, sagt der Bonner Kinderarzt. „Wenn wir die ganzen Atteste nicht ausstellen müssten, könnte ich mich um mehr Patienten kümmern.“ Seit der Corona-Pandemie würden Eltern häufiger mit Kleinkindern in die Praxis kommen, die normale Atemwegsinfekte „gar nicht mehr gewohnt sind“.
Für wirklich notwendige Atteste, sagt Gerschlauer, würden die Kinderärzte weiterhin zur Verfügung stehen. Beispielsweise, wenn Eltern ihre Kinder auffällig oft an Tagen direkt vor und nach den Ferien krankmelden; wenn ein Kind über einen besonders langen Zeitraum fehlt oder Schülerinnen und Schüler regelmäßig dem Unterricht fernbleiben. Diese Begründung soll die Schulleitung eben nur vorher selbst aufschreiben.


