Nach bayerischer OffensiveNRW-Schulministerin gegen Abwerbe-Wettbewerb der Länder um Lehrer

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Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hält nichts von der bayerischen Offensive für Lehrer-Abwerbungen aus anderen Bundesländern.

Bayern geht beim Thema Lehrermangel in die Offensive und bietet eine Umzugskostenpauschale für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern an.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hält nichts von der bayerischen Offensive für Lehrer-Abwerbungen aus anderen Bundesländern. „Die Kultusministerkonferenz hat schon vor Jahren den Beschluss gefasst, dass sich die Länder nicht gegenseitig Lehrkräfte abwerben“, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

„Nordrhein-Westfalen wird sich daran halten und erwartet dies - in großer Einigkeit mit den anderen Ländern - auch von Bayern.“ Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte am Dienstag angekündigt, der Freistaat wolle eine Umzugskostenpauschale für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern zahlen, die sich für den Schuldienst in Bayern entscheiden. Zudem solle dem Lehrermangel in weniger attraktiven Regionen des Freistaats mit einer Zulage begegnet werden.

Lehrermangel in weniger attraktiven Regionen wird mit einer Zulage begegnet

Es werde eine Regionalprämie von einmalig 3000 Euro ausgezahlt, wenn sich Lehrkräfte für den Dienst in solchen Gegenden entschieden. In NRW gebe es bereits seit 2020 die Möglichkeit, Lehrkräften Sonderzuschläge und Zulagen zu zahlen, um örtlichen schulform- oder fächerbezogenen Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen entgegenzuwirken, hieß es aus dem Düsseldorfer Schulministerium. Solche finanziellen Anreize können für 30 Monate in Höhe von monatlich 350 Euro gewährt werden. Feller hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgestellt.

Ein Erlass vom 2. Februar hat den Weg für erste Umsetzungen frei gemacht: Unter anderem sollen nun Abordnungen von Lehrkräften an besonders belastete Schulen intensiver genutzt werden. Bei Teilzeitanträgen, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen, soll gezielt geprüft werden, ob nicht der Lehrkräftemangel als dienstlicher Grund einer Genehmigung - zumindest im beantragten Umfang - entgegensteht. (dpa)


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