Am Airport Düsseldorf entsteht eines von sechs neuen Zentren für schnelle Asylverfahren im Zuge der EU-Asylreform.
Geschlossene Einrichtung am AirportNRW plant Asylzentrum für Geflüchtete in Düsseldorf

Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, erwartet viele neue Regeln. (Symbolbild)
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EU-Asylreform: Neues Zentrum für Geflüchtete am Airport Düsseldorf
Infolge der Neugestaltung des gemeinsamen europäischen Asylrechts ist auch am Düsseldorfer Flughafen die Einrichtung einer besonderen Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge vorgesehen. Auf dem Areal des Flughafens wird bis zur Jahresmitte 2028 ein neues Gebäude für sogenannte Asylgrenzverfahren gebaut, wie die nordrhein-westfälische Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) mitteilte. An diesem Standort werden 50 bis 60 der insgesamt 374 bundesweit geschaffenen Plätze eingerichtet.
Nordrhein-Westfalen erhält somit eines von insgesamt sechs Asylgrenzzentren in Deutschland. Eine provisorische Lösung in einer aktuell ungenutzten Unterkunft in Ratingen soll bereits zu Beginn des Jahres 2027 einsatzbereit sein. Laut Schäffer hat der Bund die Übernahme der Kosten für die Zentren zugesichert.
Unterbringung mit Einschränkungen, keine Haft
„Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten“, erklärte die Ministerin. Es gehe um Unterkünfte, die Freiraum zur Bewegung im Inneren des Gebäudes sowie auf dem Außengelände bieten. Darüber hinaus werden Angebote zur Freizeitgestaltung und Betreuung bereitgestellt. Die dort befindlichen Menschen können die Anlagen während ihres Verfahrens allerdings nur mit Begleitung verlassen, etwa für medizinische Behandlungen oder Termine bei Gericht.
Nach den neuen Bestimmungen der EU sind die Asylgrenzzentren für Menschen obligatorisch, die per Flugzeug ankommen und eines dieser Kriterien erfüllen: Ihre Herkunftsländer haben eine EU-weite Anerkennungsquote für Schutz von höchstens 20 Prozent, sie haben falsche Angaben zu ihrer Person gemacht oder sie werden als Risiko für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung betrachtet.
Verweildauer auf sechs Monate begrenzt
Der Aufenthalt in den Zentren ist auf einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten beschränkt. Innerhalb dieser Zeitspanne sind bis zu drei Monate für das schnelle Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) reserviert. Das gilt zum Beispiel für Personen aus als sicher eingestuften Herkunftsländern oder für Antragsteller mit klar unbegründeten Gesuchen. Für eine eventuelle Abschiebung verbleiben der Bundespolizei dann weitere drei Monate.
Beschleunigter Schulbesuch für Kinder von Geflüchteten
Laut Schäffer ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Asyl-Reform, dass Kinder von Geflüchteten zukünftig im Normalfall nach zwei, spätestens aber nach drei Monaten ab Asylantragstellung eine reguläre Schule besuchen. „Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt“, so die Grünen-Politikerin.
Zur Erreichung dieses Ziels ist geplant, Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter in NRW künftig zügiger von den Landeseinrichtungen den Kommunen zuzuteilen. Bislang galt hierfür eine Frist von sechs Monaten. Die Implementierung soll bereits zum nächsten Schuljahr erfolgen. Ende Mai hielten sich nach Angaben von Schäffer fast 7.000 Menschen in den Aufnahmezentren des Landes auf, wovon 710 Kinder waren.
Standardisierte Erfassung und Sicherheitsprüfung
Die Mitgliedsstaaten der EU einigten sich außerdem auf einen standardisierten Prozess zur Erfassung von Menschen, die ohne Genehmigung eingereist sind. In Nordrhein-Westfalen findet dieses „Screening“ am Anfang des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Bochum statt. Es beinhaltet die Feststellung und Überprüfung der Identität inklusive der Erfassung biometrischer Merkmale, eine polizeiliche Sicherheitsprüfung mit Datenabgleich auf nationaler und europäischer Ebene, die Prüfung auf besondere Schutzbedürftigkeit und einen Gesundheitscheck. (dpa/red)
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