Das Oberverwaltungsgericht NRW hat individuelle Messerverbote unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig bestätigt.
„Wegweisend“Polizei begrüßt Urteil zu Messerverboten in NRW

Die Polizeigewerkschaft hält ein individuelles Messerverbot für wichtig. (Archivbild)
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts zu einem individuellen Messerverbot als „wegweisend“ begrüßt. Solche Trageverbote seien wirksame Instrumente gegenüber Personen, die wiederholt gegen waffenrechtliche Bestimmungen verstoßen oder Messer oder andere gefährliche Gegenstände für Straftaten eingesetzt haben, wie die DPolG in NRW betonte. Das OVG in Münster hatte entschieden, dass ein mehrjähriges Messerverbot für einen heute 19-Jährigen in Wuppertal rechtmäßig ist.
„Messer werden immer häufiger mitgeführt und zur Begehung schwerer Straftaten mit teilweise schlimmsten Folgen für Geschädigte aber auch gravierenden Folgen für das Sicherheitsempfinden der Menschen eingesetzt“, schilderte die Gewerkschaft. Diesem Trend müsse man „mit allen möglichen rechtsstaatlichen Mitteln“ entgegengetreten.
Der Kläger aus Wuppertal war mehrfach polizeilich aufgefallen. Im März 2025 hatte daher das dortige Polizeipräsidium eine Verfügung erlassen, dass er Messer oder andere womöglich gefährliche Gegenstände wie Schraubendreher oder einen Baseballschläger drei Jahre lang nicht mit sich führen darf. Das Urteil aus Münster ist richtungsweisend, vergleichbare Verbote für bestimmte Personengruppen waren zur Gefahrenabwehr auch von anderen Behörden in NRW ausgesprochen worden. Die OVG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. (dpa/red)