Wer rast, akzeptiert Tote als Preis des Kicks. Wo echte Einsicht fehlt, muss abgeschoben werden.
Raser-AbschiebungenWer nicht bereut, muss gehen


Der angeklagte Raser aus Duisburg sitzt im Verhandlungssaal und hält sich eine Mappe vor das Gesicht. Nach einem tödlichem Autorennen verhandelte das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Ausweisung des verurteilten Fahrers in den Kosovo.
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Illegale Autorennen sind kein „Übermut“, sondern eine Entscheidung: gegen Regeln, gegen Rücksicht, gegen das Leben anderer. Wer innerorts beschleunigt, um zu gewinnen, verhandelt Menschenwürde wie ein Risiko im Spiel. Das Auto wird zur Waffe, dem Zufall wird Tür und Tor geöffnet. Und die entscheidende Motivation ist nicht bloß Tempo, sondern der Wettbewerb: In dem Moment, in dem es ums „Vorne sein“ geht, werden Verkehrsregeln zum Hindernis – und Unbeteiligte zu Statisten im eigenen Rausch.
Darum ist es folgerichtig, wenn Gerichte solche Taten zunehmend in die Nähe von Tötungsdelikten und Mord verorten. Die lächerliche Schutzbehauptung „Es wird schon gutgehen“ klingt mild, ist aber brutal: Es bedeutet, dass der Täter den möglichen Tod anderer einkalkuliert, ihn aber nicht einmal sehen will. Wer sich hinterher darauf beruft, er habe nicht töten wollen, verwechselt Absicht mit Verantwortung. Der Punkt ist nicht, ob jemand den Tod wünschte, sondern ob er ihn als Preis akzeptierte.
Abschiebung nicht als zweite Strafe, sondern als Schutz der Gesellschaft
Härte im Strafrecht beantwortet jedoch nur die erste Hälfte der Frage. Die zweite beginnt nach der Haft – und sie ist politisch toxisch: Abschiebung. Sie darf nicht zum Ritual werden, auch nicht zur bequemen Geste. Abschiebung ist ein drastischer Eingriff in Biografien und Zugehörigkeit, und genau deshalb muss sie streng begründet sein.
Aber als ultima ratio ist sie richtig. Denn der Rechtsstaat schuldet der Allgemeinheit, potenzielle Opfer zu schützen, und er schuldet den Hinterbliebenen, dass die Tat nicht relativiert wird. Entscheidend ist dabei, ob jemand glaubhaft erklären kann, was an seinem Tun verwerflich war. Und dass er dies nie wieder tun wird. Wer das nicht kann, liefert keinen Grund für Vertrauen. Denn Reue ist der Preis der zweiten Chance – wer ihn nicht zahlt, sollte sie hier nicht bekommen.