Rückwirkende StraffreiheitCannabis-Delikte: Kölner Justizzentrum muss tausende Rauschgiftakten wälzen

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Ein Mann zündet einen Joint mit Medizinalcannabis an.

Das Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach birgt Probleme, zum Beispiel, dass Marihuana-Besitzer ihre bereits gezahlten Geldbußen zurückfordern dürfen, falls sie unter die 25-Gramm-Grenze fallen.

Das Legalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Tücken, vor allem für die Justiz.

Karl Lauterbach plant den großen Wurf. Mit einem neuen Gesetz will der Bundesgesundheitsminister vom 1. April an den Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 25 Gramm für Erwachsene legalisieren. Immer wieder hebt der SPD-Politiker die Vorzüge der neuen Regelung hervor: Die bisherige Kontrollpolitik in Sachen Marihuana sei gescheitert. Es sei an der Zeit, die Kiffer aus der Schmuddelecke zu holen und die Konsumenten zu entkriminalisieren, lautet der Tenor in der Ampel-Koalition. Inzwischen aber wächst die Kritik an dem Projekt. Zum einen äußern sich Ärztevereinigungen, Innenpolitiker und Polizeigewerkschafter sehr kritisch, weil sie eine Zunahme von Gesundheitsschäden unter jungen Menschen fürchten sowie einen boomenden Schwarzmarkt.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, nimmt an einer Pressekonferenz teil. Er spricht in ein Mikrofon.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, das Gesetz spare eine Milliarde Euro, weil sich die Justiz nicht mehr mit den Rauschgiftbagatelldelikten befassen müsse.Der Deutsche Richterbund widerspricht.

Aber auch Lauterbachs vollmundige Ankündigung, mit dem Gesetz spare man eine Milliarde Euro, weil sich die Justiz nicht mehr mit den Rauschgiftbagatelldelikten befassen müsse, zerpflückte der Deutsche Richterbund bereits im Sommer 2023. Statt einer Entlastung durch die Gesetzespläne, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, werde die Justiz „eher zusätzlich belastet“.

Straffreiheit auch rückwirkend 

Diese These stützen neue Zahlen. Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ fällt ein Passus ins Gewicht, der bisher kaum öffentliches Interesse findet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis nicht nur in der Zukunft straffrei bleibt, sondern auch rückwirkend. Die Folge: Alle Verfahren gegen Personen, die wegen geringen Cannabis-Besitzes verurteilt wurden, müssen Staatsanwaltschaften und Gerichte seit 2014 nochmals aufrollen.

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Elisabeth Stöve, Sprecherin des NRW-Justizministeriums erklärte dieser Zeitung auf Anfrage: „Konkret bedeutet dies, dass zum Stichtag des 1. April sämtliche Inhaftierte zu entlassen sind“, die unter die 25-Gramm-Grenze fallen. „Mit Inkrafttreten des Gesetzes wären alle noch laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren einzustellen“, ergänzte ihre Kollegin aus dem niedersächsischen Justizministerium. Geld- oder Haftstrafen, die in Altfällen noch zu verbüßen sind, werden nicht mehr vollstreckt.

Suche nach Cannabis-Verstößen: Computer weiß nicht, ob es in Verfahren um Ecstasy, Kokain, Heroin oder Gras

Vor diesem Hintergrund sollen die Staatsanwälte hunderttausende Rauschgiftakten überprüfen, ob der Täter oder die Täterin unter das neue Gesetz fällt oder nicht. Um die entsprechenden Verfahren herauszufiltern, müssen die Anklagebehörden bundesweit die Drogenverstöße „händisch auswerten“. Denn in den Computer-Abfragen beim Bundeszentralregister taucht nur der Hinweis „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“ auf. Nicht, ob es sich um Ecstasy, Kokain, Heroin oder Gras handelt. Bei größeren NRW-Anklagebehörden liegen die Fallzahlen den Angaben Stöves zufolge jeweils im hohen vierstelligen Bereich. Im Kölner Justizzentrum rechnen Insider sogar mit fünfstelligen Kennziffern, in Düsseldorf ist von mindestens 3500 bis hin zu 10.000 Fällen die Rede, in Bielefeld von 1400.

Das Problem stellt sich bundesweit. Allein die Münchner Staatsanwaltschaften haben laut dem bayerischen Justizministerium „bereits jetzt mehrere tausend Verfahren“ auf etwaige Haftentlassungen durchleuchtet. Nach ersten Schätzungen fallen in Niedersachsen mehr als 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren an.

Zahlen, die sich noch drastisch erhöhen werden. Denn oft wurden Angeklagte nicht nur wegen Cannabisbesitzes verurteilt, sondern auch auf Grund anderer Delikte wie Diebstahl oder Raub. Daraus bildeten die Gerichte eine Gesamtstrafe und diesen Mix muss die Justiz nun auseinanderdividieren. Gerichte dürfen dann neue Urteile verfassen, wobei der Drogenbesitz entfällt. Der Verfahrensstau scheint programmiert.

Weitere Details bergen Probleme: So dürfen Marihuana-Besitzer ihre gezahlten Geldbußen zurückfordern, fallen sie unter die 25-Gramm-Grenze. Oder aber säumige Zahler, die eine Ersatzstrafe verbüßen mussten, können bei den jeweiligen Bundesländern Schadenersatz geltend machen.

Kathrin Wahlmann: „Ich werde nicht tatenlos mitansehen, dass unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte mit unsinnigen Verwaltungsaufgaben lahmgelegt werden.“

Auch sieht das Lauterbach-Vorhaben keine Übergangsfristen vor, so dass die Justiz bis zum 1. April hunderttausende Fälle abgearbeitet haben muss. Andernfalls greift das Strafgesetzbuch. Demnach machen sich Amtsträger strafbar, wenn sie nicht rechtzeitig die Strafvollstreckung gegen jene Betroffenen eingestellt haben, die laut dem neuen Cannabis-Gesetz unschuldig sind. Ferner können Verurteilte bei der Staatsanwaltschaft beantragen, ihre Drogeneinträge im Bundeszentralregister löschen zu lassen. Ein weiterer enormer Verwaltungsaufwand. „Angesichts der prekären Personalsituation bei der Justiz weiß keiner, wie wir diese Aktenberge stemmen sollen, die Kollegen und Kolleginnen sind stinksauer“, heißt es in NRW-Justizkreisen.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ließ wissen, dass man nach einer Lösung suche. Die Cannabis-Pläne der Ampel-Koalition in Berlin kommentierte er nicht.

Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, spricht bei einer Kabinettspressekonferenz.

Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin aus Niedersachsen peilt Gespräche auf Bundesebene an. IhrNRW-Kollege Benjamin Limbach (Grüne) will die Cannabis-Pläne der Ampel-Koalition dagegen nicht kommentieren.

Seine Amtskollegin aus Niedersachsen bezog klar Stellung: Kathrin Wahlmann (SPD) wirft ihrem Parteifreund Lauterbach handwerkliche Fehler vor: „Tatsächlich wäre das Gesetz in seiner jetzigen Fassung das Gegenteil einer Entlastung: Es würde die Staatsanwaltschaften und Gerichte vor einen kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand stellen. Als Justizministerin werde ich nicht tatenlos mitansehen, dass unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte mit unsinnigen Verwaltungsaufgaben lahmgelegt werden, zumal die Kolleginnen und Kollegen ohnehin bereits am Limit und teils darüber hinaus arbeiten.“ Wahlmann will nun durch Gespräche auf Bundesebene erreichen, dass entsprechend nachgebessert wird.

Jörg Geerlings, Vize-Vorsitzender im NRW-Rechtsausschuss, kritisierte die Cannabis-Pläne Lauterbachs vehement. „Mit dem Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung wird der Gesundheitsschutz vor allem der jungen Menschen nachhaltig geschädigt. Das Risiko cannabisbedingter Hirnschädigungen bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist ausreichend belegt“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.

„Die Bundesregierung ignoriert die gesundheitlichen Risiken. Ebenso wie der Deutsche Richterbund befürchte ich, dass vor allem die Justiz zusätzliche Lasten tragen muss: Das neue Gesetz führt zu hohem behördlichem Kontrollaufwand, vielen neuen Streitfragen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Der Staatsanwaltschaft werden erhebliche Nachweisschwierigkeiten sowie ein großer Ermittlungsaufwand aufgebürdet.

Lauterbach selbst sieht keinen Mehraufwand auf die Justiz zukommen. Es sei im Gegenteil eine „stark verringerte Anzahl der gerichtlichen Strafverfahren wegen cannabisbezogener Delikte zu erwarten“, teilte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Zudem gehe er davon aus, dass es „künftig deutlich weniger Strafgerichtsverfahren aufgrund von Handlungen geben wird, die den Anbau und den Besitz von Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums betreffen“.

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