Jäger sollen besser vor Anfeindungen und Bedrohungen im Internet geschützt werden, wenn sie einen Wolf erlegen. Die FDP im nordrhein-westfälischen Landtag will deshalb die Anonymität der Schützen gesetzlich absichern. „Wer im Auftrag des Staates handelt, darf danach nicht zur Zielscheibe von Anfeindungen werden“, sagte Dietmar Brockes, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Mit einem Änderungsantrag zur Novelle des Landesjagdgesetzes will die Fraktion verhindern, dass die Identität der Jäger bekannt wird.
Die Sorge vor persönlichen Angriffen ist beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV) seit Jahren ein Thema. „Dass Jäger von militanten Jagdgegnern bedroht und angegriffen werden, kommt leider tatsächlich vor“, sagte ein Sprecher des Verbands unserer Zeitung. Körperliche Übergriffe seien ihm aus den vergangenen Jahren in NRW zwar nicht erinnerlich, „Morddrohungen sehr wohl“. Bei politisch-ideologisch motivierten Straftaten informiere der Verband den Verfassungsschutz des NRW-Innenministeriums. Das entspreche einer Festlegung von Innenminister Herbert Reul (CDU). „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürlich jede Gesetzesinitiative, die die Sicherheit unserer Mitglieder verbessert“, so der Sprecher.
Auch aus anderen Bundesländern sind Einschüchterungsversuche bekannt. In Niedersachsen wurden Jäger und Weidetierhalter nach Wolfsabschüssen in sozialen Netzwerken namentlich angefeindet und als „Wolfskiller“ beschimpft. In einzelnen Fällen wurden Waldwege mit Schrauben präpariert und Radmuttern an Autos gelöst.
Der Schutz der Schützen war bereits vor drei Jahren ein Thema in der Jägerschaft. Damals ging es um die Schermbecker Wölfin Gloria. Der LJV warnte seine Mitglieder im Dezember 2023 davor, sich an einem möglichen Abschuss des Tieres zu beteiligen. Es werde kaum gelingen, die Identität des Schützen geheim zu halten, erklärte der Verband. Schon die Informationspflicht gegenüber Jagdpächtern könne dazu führen, dass bekannt werde, wer den Schuss abgegeben habe.
Die FDP will deshalb gesetzlich festschreiben, dass Behörden die Identität eines Jägers geheim halten müssen, der einen Wolf oder Wolfshybriden erlegt hat. Auch bei Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz oder dem Informationsfreiheitsgesetz sollen keine Daten herausgegeben werden dürfen, die Rückschlüsse auf den Schützen ermöglichen.
Der Schutz der Jäger ist Teil eines umfassenderen Änderungsantrags, den die Fraktion am 2. Oktober vorgelegt hat. Sie fordert außerdem klare Zuständigkeiten, schnellere Verfahren und rechtssichere Regeln für Wolfshybriden. Auch Nachtziel- und Wärmebildtechnik soll eingesetzt werden dürfen. Die Liberalen kritisieren, dass Schwarz-Grün mit der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz wichtige Fragen des Wolfsmanagements auf spätere Verordnungen und die Verwaltungspraxis verschiebe.
Hintergrund ist der Konflikt um sogenannte Problemwölfe. Die Wölfin Gloria aus dem Wolfsgebiet Schermbeck am Niederrhein wurde zum Symbol der Auseinandersetzung zwischen Weidetierhaltern und Naturschützern. Nach zahlreichen Rissen von Schafen und Ziegen wollte der Kreis Wesel Ende 2023 den Abschuss von bis zu zwei Wölfen ermöglichen. Der BUND klagte erfolgreich gegen die Verfügung.
Der Wolf ist inzwischen ins Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. CDU und Grüne wollen ihn auch im nordrhein-westfälischen Landesjagdgesetz verankern. Am 9. November um 13.30 Uhr sollen Sachverständige im Umweltausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen angehört wer


