Lecks an PipelineMarine und Bundespolizei starten Nord-Stream-Mission

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Nord Stream Leck Helikopter 2909

Ein dänischer Soldat beobachtet in einem Helikopter das austretende Gas in der Ostsee.

Berlin/Lubmin – Nach den Explosionen der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor zwei Wochen haben Bundespolizei und Marine eine Ermittlungsmission gestartet. Beamte seien „mit Unterstützung der Marine und dem Bundespolizeischiff „BP 81-Potsdam“ in die Ostsee auf Höhe der Insel Bornholm entsandt worden“, bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage am Sonntag.

Ein mit Soldaten besetztes Minenjagdboot aus Kiel und ein zivil besetztes Mehrzweckboot aus Eckernförde seien an der Mission beteiligt. Zunächst hatte tagesschau.de darüber berichtetet und berief sich auf ein Schreiben, das NDR und WDR vorlag.

Nord Stream: Noch viele Fragen nach Lecks an Pipelines

Demnach sollen Taucher der Bundespolizei Aufnahmen der Beschädigungen an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm machen. Dem Bericht zufolge hatte Dieter Romann, der Präsident der Bundespolizei, vergangene Woche ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr „zur Unterstützung bei der Gewinnung eines Lagebildes zu den Beschädigungen an den Ostseepipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2“ gestellt.

Nach „Feststellung hierfür vorhandener Kapazitäten bei der Marine und rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium der Verteidigung“ sei das Ersuchen gebilligt worden, hieß es demnach. Die Bundespolizei bestätigte der dpa, das Amtshilfeersuchen gestellt zu haben, dem sei entsprochen worden.

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Ende September waren nach Angaben von Behörden insgesamt vier Unterwasser-Lecks an den beiden Pipelines festgestellt worden, aus denen tagelang enorme Mengen an Gas austraten.

Die Lecks befinden sich in der Nähe der Ostsee-Insel Bornholm teils in dänischen, teils in schwedischen Gewässern. Mindestens zwei Explosionen hätten sich demnach unter Wasser ereignet. Die EU und die Nato gehen dabei von Sabotage aus. Der Kreml hatte Spekulationen über eine russische Beteiligung als „dumm und absurd“ zurückgewiesen. (dpa)

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