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Buback „Kein Schlusspunkt“Sohn von RAF-Opfer: Von 30 Morden nur einer aufgeklärt

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Michael Buback

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hofft auf die Aufklärung vieler RAF-Verbrechen. (Archivbild)

Michael Buback, Sohn eines RAF-Opfers, fordert nach dem Klette-Urteil weitere Aufklärung der ungelösten Morde.

Für Michael Buback, dessen Vater 1977 von der RAF ermordet wurde, ist der Fall Klette nicht abgeschlossen. Er verlangt weitere Ermittlungen.

Im Anschluss an das Urteil gegen die ehemalige Terroristin der RAF, Daniela Klette, hat sich Michael Buback für eine verstärkte Untersuchung der Straftaten der „Roten Armee Fraktion“ ausgesprochen. Buback ist der Sohn des Generalbundesanwalts Siegfried Buback, der 1977 einem Attentat der Gruppe zum Opfer fiel. „Das Urteil gegen Daniela Klette setzt keinen Schlusspunkt“, äußerte Buback gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Es ist noch nicht rechtskräftig, vor allem aber erfolgte hier der zweite vor dem ersten Schritt.“

Er bezog sich damit auf ein mögliches weiteres Verfahren vor Gericht, das der 67-Jährigen bevorsteht. In diesem geht es um Straftaten, die sie mutmaßlich während ihrer Zugehörigkeit zur RAF verübt hat. Buback erläuterte: „Die von der Bundesanwaltschaft erst kürzlich beim OLG Frankfurt angeklagten Verbrechen zu Klettes Beteiligung an RAF-Terroranschlägen zu Beginn der 1990er Jahre wurden vor den jetzt verhandelten Verbrechen verübt“.

Klette droht Prozess wegen früherer RAF-Anschläge

Klette wird von der Bundesanwaltschaft die Mitwirkung an drei Anschlägen der RAF im Zeitraum von 1990 bis 1993 vorgeworfen. Eine Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt ein solcher Prozess stattfindet, obliegt nun dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Buback merkte an: „In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass von den über 30 der RAF zugerechneten Morden nur ein einziger vor Gericht aufgeklärt wurde“. Mit den Worten „Hier sollte noch vieles geschehen, da Mord nicht verjährt“, unterstrich er seine Forderung.

Mord an Siegfried Buback bis heute unaufgeklärt

Die Identität der Personen, die am 7. April 1977 den Vater von Buback sowie seine beiden Begleiter auf dem Weg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe töteten, ist bis heute nicht eindeutig ermittelt. Obwohl Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar Anfang der 1980er-Jahre dafür zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, zogen spätere Publikationen ihre unmittelbare Tatbeteiligung Jahrzehnte danach in Zweifel.

Klette war am Mittwoch vom Landgericht Verden zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht befand es als erwiesen, dass sie gemeinsam mit ihren vermuteten Komplizen Ernst-Volker Staub (71) und Burkhard Garweg (57) im Zeitraum von 1999 bis 2016 sowohl in Niedersachsen als auch in Nordrhein-Westfalen acht Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte beging. Die Gruppe erlangte dabei eine Beute von etwa zwei Millionen Euro, um ihr Leben im Verborgenen zu bestreiten. Noch im Gerichtssaal kündigte die Verteidigung an, Revision einzulegen.

Die Festnahme von Klette durch Einsatzkräfte erfolgte im Februar 2024 in einem Appartement in Berlin-Kreuzberg; dort hatte sie unter dem Alias „Claudia“ gelebt. Die Fahndung nach ihren vermuteten Komplizen Garweg und Staub dauert an. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.