Abo

Rassismus nimmt stark zuAntidiskriminierungsstelle meldet so viele Fälle wie nie

2 min
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Wer sich zum Beispiel bei der Arbeit, in Geschäften oder auf Wohnungssuche benachteiligt fühlt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. (Symbolbild)

Die Antidiskriminierungsstelle meldet einen Höchststand an Beschwerden, vor allem wegen Rassismus. Was Betroffene wissen müssen.

Ein Höchststand an Diskriminierungsbeschwerden wurde registriert, wobei Rassismus die vorrangige Ursache ist. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Einen historischen Höchststand an gemeldeten Vorfällen registrierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Jahr 2025. Beratung wurde von insgesamt 13.067 Personen in Anspruch genommen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Glaubens, ihres Geschlechts, Lebensalters oder sonstiger Eigenschaften ungerecht behandelt sahen. Laut der Beauftragten Ferda Ataman stellt dies eine Zunahme um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum dar.

Den größten Anteil der Meldungen bildete mit 4.571 Fällen die rassistische Benachteiligung, was 43 Prozent sämtlicher Beratungsanfragen entspricht. „Rassistische Einstellungen verfestigen sich und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, erklärte Ataman. Ataman führte weiter aus, dass derartige Ereignisse – von Beschimpfungen bis zur Ungleichbehandlung im Berufsleben oder auf dem Wohnungsmarkt – nicht nur den Einzelnen, sondern auch der Ökonomie und dem Gemeinwesen schaden.

Behinderung und Geschlecht als weitere Diskriminierungsgründe

Eine vermutete Schlechterstellung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung war der Grund für 27 Prozent der Anfragen (3.015 Fälle). Zusätzliche 2.407 Personen (entspricht 22 Prozent) meldeten eine Ungleichbehandlung aufgrund ihres Geschlechts.

Das berufliche Umfeld ist der häufigste Schauplatz für Diskriminierungserlebnisse; mit 3.600 Meldungen führt dieser Sektor die Statistik an, beispielsweise durch benachteiligende Jobinserate oder Ablehnungen. Die zweithäufigste Kategorie umfasst Nachteile beim Erhalt von „Gütern und Dienstleistungen“, wie etwa beim Erwerb von Waren oder bei der Suche nach einer Bleibe. Diese deutschlandweiten Entwicklungen haben auch für die Bürgerinnen und Bürger in Köln und Umgebung eine hohe Bedeutung, da sie sich in alltäglichen Lebensbereichen widerspiegeln.

Rechtliche Schritte gegen Diskriminierung

Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leistet die Antidiskriminierungsstelle beratende Unterstützung. Ziel der Beratung ist es, über den rechtlichen Schutz durch das Gesetz zu informieren. Eine zivilrechtliche Klage, etwa auf Schadensersatz, ist bei Gesetzesverstößen eine Option. Wichtig ist hierbei der Hinweis, dass das AGG nicht für den Umgang mit Behörden gilt.

Eine AGG-Reform wurde Anfang Mai vom Bundeskabinett initiiert. Der zentrale Aspekt der Neuregelung ist die Ausdehnung der Frist: Zukünftig soll es möglich sein, Ansprüche innerhalb von vier Monaten geltend zu machen, anstatt wie bisher in zwei. Für Ferda Ataman ist diese Gesetzesänderung allerdings nicht weitreichend genug. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.