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Raucher-UrteilIn Shisha-Cafés darf es weiter qualmen

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Shisha-Rauchen liegt im Trend - und bleibt trotz des Nichtraucherschutzgesetzes auch in Cafés erlaubt.

Ein Shisha-Café darf nach einer Gerichtsentscheidung Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten. Nach Auffassung des Senats spreche alles dafür, dass das Rauchen von getrockneten Früchten über eine Wasserpfeife nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle, erklärte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster.

Es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass Passivraucher durch den Dampf der Wasserpfeifen gesundheitlich gefährdet seien. Daher sei ein Rauchverbot dieser Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt (Az: 4 B 608/13).

Das Gericht untersagte der Stadt Marl vorläufig, nach dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen. Die Wasserpfeifen, sogenannte Shishas, werden statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen befüllt. Die Stadt hatte der Betreiberin des Cafés mit Verweis auf das Nichtraucherschutzgesetz bei einem weiteren Beitrieb ein Bußgeldverfahren angedroht.

Die Café-Betreiberin hatte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Ziel geklagt, die Zuständigkeit des Nichtraucherschutzgesetz auf das Café zu überprüfen. Zugleich hatte sie beim Gericht eine vorläufige Regelung beantragt, um das Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage beibehalten zu können. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Eilantrag in der zweiten Instanz statt. Der Beschluss ist unanfechtbar.