Ein mutmaßlicher Russland-Spion bleibt in Untersuchungshaft. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der neue Einzelheiten zu den Tatvorwürfen offenlegt. Der russische Inlandsgeheimdienst FSB soll dem Ukrainer aus Attendorn im Sauerland den Auftrag erteilt haben, in einer Flüchtlingsunterkunft Angaben über einen anderen Ukrainer zu beschaffen, der sich dort ebenfalls aufhält.
Der Beschuldigte sollte vor allem klären, ob die Zielperson andere Flüchtlinge auf eine Rückkehr in die von Russland im Angriffskrieg besetzten Gebiete vorbereitete und sie dort für Kämpfe und den Krieg rüstete. Laut BGH-Beschluss schickte er Telegram-Nachrichten an zwei Angehörige des FSB. Darin standen Informationen dazu, „wann sich die Zielperson in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt und dass sie in Deutschland mit Personen in Kontakt stand, mit denen sie in der Armee und im Gefängnis gewesen war“.
Ausspähaktion für Russland: Details aus dem BGH-Beschluss
Der mutmaßliche Spion soll angenommen haben, dass der FSB die Informationen benötigte, um herauszufinden, wen die Zielperson nach einer möglichen Ausbildung in einem Lager in Polen für einen Krieg gegen Russland vorbereitete. „Er wusste, dass er dabei unter der Kontrolle des FSB stand, weil dieser seinen Aufenthalt im Flüchtlingsheim überprüfte.“
Die Bundesanwaltschaft ließ den Beschuldigten im März in Hagen festnehmen; danach kam er in Untersuchungshaft. Später gab die Karlsruher Behörde das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ab. Diese erhob Anfang September am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.
Zulassung der Anklage durch das OLG Düsseldorf steht aus
Das Oberlandesgericht hat noch nicht entschieden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. (dpa/red)
