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Schluss mit dem FreikaufenSPD-Chef will Straffreiheit bei Selbstanzeige einschränken

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Finanzminister Lars Klingbeil

Finanzminister Klingbeil will die Regeln zur Selbstanzeige verschärfen.

SPD-Chef Klingbeil will Steuerbetrug härter bekämpfen. Eine Selbstanzeige soll nicht mehr automatisch straffrei machen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant ein schärferes Vorgehen gegen Steuerbetrug. „Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt“, erklärte der SPD-Vorsitzende gegenüber der Funke Mediengruppe, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. „Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können.“

Es solle niemand darauf spekulieren, straffrei davonzukommen, wenn nach einer Steuerhinterziehung bei drohender Entdeckung eine Selbstanzeige erstattet werde, führte Klingbeil aus. „Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen.“

Straffreiheit bei Selbstanzeige: Die aktuelle Rechtslage

Für Steuerhinterziehung droht üblicherweise eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders gravierenden Fällen sind es sogar zehn Jahre. Straffreiheit kann jedoch eine Selbstanzeige bewirken, falls diese vollständig ist und rechtzeitig eingeht – also bevor eine Prüfung angekündigt oder die Tat schon aufgedeckt ist. Nachgezahlt werden müssen dann die hinterzogenen Steuern samt Zinsen. Bei größeren Summen gelten oft Zuschläge oder strengere Auflagen.

Die Absicht hinter dieser Vorschrift ist es, Steuersündern die Rückkehr zur Gesetzestreue zu erleichtern. Laut einem dpa-Bericht wird im Bundesfinanzministerium allerdings bemängelt, dass die geltende Straffreiheit Fehlanreize schaffe. Sie verführe dazu, Abgaben zu verkürzen und diese erst kurz vor einer wahrscheinlichen Aufdeckung per Selbstanzeige nachzumelden.

Gesetzesänderung soll Fehlanreize beseitigen

Das Ministerium beabsichtigt den Informationen nach daher, eine Gesetzesnovelle einzubringen. Laut dieser soll die Selbstanzeige zukünftig „oberhalb bestimmter Schwellenwerte“ nur noch eine Strafmilderung bewirken, aber nicht mehr von der Strafe befreien. Klingbeil äußerte gegenüber den Funke-Medien: „Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.“

Der Vorstoß ist Teil eines Maßnahmenpakets zur besseren Bekämpfung von Steuerkriminalität. Hierzu zählt auch die Aufrüstung der Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern. Die Daten der Finanzämter sollen künftig auf einer zentralen Plattform gesammelt und mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. „Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch“, so Klingbeil.

Statistik zu eingestellten Verfahren

Gemäß einer Statistik des Bundesfinanzministeriums wurden im Verlauf des Jahres 2024 insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt. Davon betrafen 5.154 Verfahren Selbstanzeigen, bei denen es um eine Steuerhinterziehung von bis zu 25.000 Euro ging. Wie aus dem Monatsbericht des Finanzministeriums vom November 2025 hervorgeht, wurde in 36 Fällen von Selbstanzeigen mit höheren Beträgen im Gegenzug für eine zusätzliche Zahlung von einer Strafverfolgung abgesehen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.