Hanning soll geheime BND-Informationen laut Bundesanwaltschaft für eigene Beratungen genutzt haben.
Verdacht der SpionageFrüherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft

Zivile Polizeifahrzeuge verlassen am Mittwoch (7. Oktober) das Gelände des Bundesgerichtshofes. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hanning, wurde in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt.
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Unter anderem wegen Spionageverdachts muss Ex-BND-Präsident August Hanning in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug gesetzt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. Einige Stunden zuvor hatten Beamte des Bundeskriminalamts die beiden auf Grundlage von Haftbefehlen festgenommen - Hanning im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, D. im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Ex-Chef mit geheimen Infos aus dem BND versorgt?
Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben.

August Hanning (Archivbild)
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Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen.
Enge Weggefährten
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Laut Bundesanwaltschaft soll Manfred D. zwischen Dezember 2005 und November 2009 Hanning als Assistent ins Bundesinnenministerium gefolgt sein, wo dieser Staatssekretär war. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Manfred D. arbeitete laut Bundesanwaltschaft zwischen März 2012 bis März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten als Büroleiter. In dieser Funktion habe er Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt. Nach dpa-Informationen ist Manfred D. mittlerweile pensioniert.
„Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen“ – Reaktionen auf den Fall Hanning
Nach der Festnahme von Hanning dringt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote (SPD), auf strengere Regeln für hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden. „Es spricht viel dafür, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und zu einer strengeren Praxis zu kommen“, sagte Hamburgs Innensenator dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Dieses Risiko des Abflusses sicherheitsrelevanter Informationen können wir uns nicht leisten.“
Der Vorgang werfe die Frage auf, welche Beschäftigungen und Geschäftstätigkeiten für hochranginge Angehörige von Sicherheitsbehörden während und nach ihrer Dienstzeit zulässig sein sollten, betonte Grote. „Die dienstliche Treuepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt“, so Grote weiter.
Der Vizepräsident des Bundestages, Omid Nouripour, forderte ebenfalls Konsequenzen. „Der Fall Hanning zeigt, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger sind“, sagte der Grünen-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs von hohen Geheimdienstmitarbeitern prüfen und ihnen nach Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen.“ Mit der Entlarvung Hannings sei ein gravierendes Sicherheitsleck geschlossen werden, betonte Nouripour. „Es muss dringlich aufgeklärt werden, welcher Schaden durch den Informationsabfluss tatsächlich entstanden ist.“ (gau/dpa)


