Die EU-Staaten beraten über die Schutzregeln für Ukrainer. Männern im wehrfähigen Alter könnte der Schutz verwehrt werden.
Kein Schutz für MännerEU berät über Ausschluss von Ukrainern im wehrfähigen Alter

Ukrainerinnen und Ukrainer müssen in der Europäischen Union, um Schutz zu erhalten, keinen Asylantrag stellen. (Symbolbild)
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An diesem Donnerstag werden die für Inneres zuständigen Minister der EU-Staaten über die künftige Ausgestaltung der Aufnahmeregeln für ukrainische Schutzsuchende debattieren. Dabei werden laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur zwei Optionen erwogen: eine Fortführung der bestehenden, bis zum 4. März 2027 befristeten Schutzregelung für sämtliche Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr oder eine Fortführung mit Restriktionen.
Die zweite, einschneidendere Option würde bedeuten, dass Männer aus der Ukraine in der Altersgruppe von 23 bis 60 Jahren zukünftig keinen temporären Schutzstatus mehr erhalten. Falls die Mitgliedsstaaten der EU sich für diese Vorgehensweise aussprechen, käme die geänderte Bestimmung allerdings ausschließlich bei Männern zur Anwendung, die nach der Entscheidung neu in das Gebiet der Europäischen Union gelangen.
Fokus auf die administrative Machbarkeit
Laut Protokollen wurde bei einem vorbereitenden Treffen diskutiert, inwieweit eine derartige Beschränkung ohne größeren bürokratischen Aufwand realisierbar ist. Ein Gedanke dabei ist, dass zur Bestätigung einer rechtmäßigen Ausreise ein entsprechender Stempel der Ukraine im Pass genügen könnte. Ferner ist vorgesehen, dass eine eventuelle Restriktion für Männer im wehrpflichtigen Alter bei einer Verabschiedung zeitnah wirksam werden soll.
Deutschland: Beinahe 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine
Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wird in der Europäischen Union auf Grundlage der sogenannten Massenzustromrichtlinie Schutz gewährt, was ein reguläres Asylverfahren überflüssig macht. Informationen des Bundesinnenministeriums zufolge waren am Stichtag des 7. Februar fast 1,16 Millionen Personen in der Bundesrepublik registriert, die seit dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 auf dieser Basis ins Land kamen.
Innerhalb der Ukraine gilt für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren eine Ausreisesperre; Ausnahmeregelungen existieren beispielsweise für Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, sowie für Athleten oder Berichterstatter. Seit August 2025 ist es Männern zwischen 18 und 22 Jahren wieder erlaubt, das Land zu verlassen. Die Wehrpflicht in der Ukraine erfasst Männer von 18 bis 60 Jahren, allerdings werden momentan nur Wehrpflichtige ab einem Alter von 25 Jahren zum Dienst an der Waffe herangezogen. (dpa/red)
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