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UN-Hilfswerk stimmt zuAbschiebezentren in Drittstaaten unter Bedingungen möglich

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UNHCR hat kein Problem mit Abschiebezentren in Drittstaaten

UNHCR mahnt gute Menschenrechtsstandards in Abschiebezentren an (Archivbild)

Die EU plant Abschiebezentren außerhalb Europas. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hat unter Bedingungen keine grundsätzlichen Bedenken.

Eine kürzlich erzielte Übereinkunft zwischen Abgeordneten des Europaparlaments sowie den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hat eine Reaktion aus Genf hervorgerufen. Ein Sprecher des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR teilte mit, dass die Organisation keine prinzipiellen Bedenken bezüglich der Errichtung von Abschiebeeinrichtungen in Drittländern für Asylsuchende mit abgelehntem Antrag hege.

Laut UNHCR-Sprecher Barbar Baloch könne die Schaffung solcher Einrichtungen erwogen werden, vorausgesetzt, die Menschenrechtsstandards werden vor Ort respektiert. Er legte zudem genaue Bedingungen für die Aufnahme von Personen in diese Einrichtungen fest.

Zielgruppe der Einrichtungen

„Insbesondere könnten sie für Personen in Betracht kommen, deren Anträge auf internationalen Schutz im Rahmen eines fairen und effizienten Asylverfahrens in der Sache endgültig abgelehnt wurden, die über keine andere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage verfügen und die – trotz angemessener Unterstützung – nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder nicht unmittelbar zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können“, so Baloch.

Formale Bestätigung der Einigung erforderlich

Bevor die neuen Regelungen zur Abschiebung wirksam werden, ist die Zustimmung sowohl des EU-Parlaments als auch der EU-Staaten zu dem gefundenen Kompromiss notwendig. Dieser Vorgang wird im Allgemeinen als eine reine Formsache angesehen.

In den als „Return Hubs“ bezeichneten speziellen Rückkehrzentren außerhalb des Gebiets der EU sollen Asylbewerber mit abgelehntem Status unterkommen, deren Rückkehr in die Herkunftsländer nicht durchführbar ist. Eine solche Situation kann eintreten, falls das Heimatland die Wiederaufnahme verweigert oder wenn zum Beispiel die Bundesregierung zu dem entsprechenden Staat keine diplomatischen Verbindungen unterhält. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.