Verbreitung eines VideosGericht erlässt Strafbefehl gegen AfD-Politiker Paul

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ARCHIV - 05.09.2020, Rheinland-Pfalz, Idar-Oberstein: Joachim Paul, Mitglied der rheinland-pfälzischen Alternative für Deutschland (AfD), beschäftigt sich bei einem  Landesparteitag mit seinem Smartphone.

Gegen denAfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden.

Der rheinland-pfälzische Landtag hatte die Immunität des AfD-Abgeordneten Joachim Paul aufgehoben. Nun liegt das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens vor.

Gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Über die genaue Summe gab es keine Angaben. Zuvor hatte die „Rhein-Zeitung“ darüber berichtet. Der AfD-Politiker bestätigte den Strafbefehl. Er habe Einspruch dagegen eingelegt, sagte Paul auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte das Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige gegen den AfD-Politiker geführt und diese Geldstrafe beantragt. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde soll der Landtagsabgeordnete im März vergangenen Jahres auf Twitter (heute X) einen Beitrag mit einem in den sozialen Medien verbreiteten unverpixelten Video veröffentlicht haben, in welchem ein Mädchen zu sehen ist, das von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt wird. Den mit einer politischen Botschaft verknüpften Post habe er dann am nächsten Tag wieder gelöscht.

Mädchen wird in Video geschlagen und gedemütigt

Nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, bei dem es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen geht, war laut Staatsanwaltschaft für diese Tat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Der rheinland-pfälzische Landtag in Mainz hatte zuvor die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben und damit den Weg für die Ermittlungen frei gemacht.

„Es ging mir allein darum, auf den Missstand immer enthemmter wirkender Gewalt unter Jugendlichen, insbesondere ausgehend von Gruppen, hinzuweisen“, sagte der AfD-Politiker zu den Vorwürfen. Damit habe er eine Debatte über den Schutz junger Mädchen anstoßen wollen. „Diese mit dem Video verbundene politische Botschaft wird mir auch nicht zum Vorwurf gemacht“, erklärte Paul. Es gehe darum, dass der ein unverpixeltes Video verbreitet habe. (dpa)

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