Eine neue Studie sieht Chancen in der Vergesellschaftung von Wohnraum, wie sie von den Berliner Linken geplant ist. SPD und Grüne bleiben skeptisch.
Vergesellschaftung laut Studie sinnvollStreit um Berlins Wohnungspläne wächst nach Linken-Wahlerfolg

Ein Mann hält während der Wahlparty der Berliner Linken im Festsaal Kreuzberg einen Schal mit der Aufschrift "ENTEIGNEN" in die Höhe. (Archivbild)
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Die Berliner Linke will an ihrem Vorhaben festhalten, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Dazu hatte es bereits 2021 einen Volksentscheid gegeben, der positiv ausfiel. Nach dem Wahlsieg bei der Abgeordnetenhauswahl soll das Thema auch in möglichen Gesprächen mit SPD und Grünen eine Rolle spielen. Gleichzeitig gibt es parteiübergreifend deutliche Vorbehalte.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann verwies auf die hohen rechtlichen Hürden. Eine Enteignung sei zwar im Grundgesetz vorgesehen, müsse aber strengen Bedingungen genügen und dem Allgemeinwohl dienen. Zugleich stellt sie die Kosten infrage: Es müsse auch gefragt werden, ob es sinnvoll sei, Milliarden für bereits bestehenden Wohnraum auszugeben. Dadurch entstehe keine zusätzliche Wohnung.
Vergesellschaftung: Auch SPD, CSU und CDU üben Kritik
Auch der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisiert die Pläne. Er verwies auf seine Erfahrungen mit staatlich verwalteten Wohnungen in der DDR und sagte, er könne einen solchen Weg nicht empfehlen. Ein verstaatlichter Wohnungsbau helfe aus seiner Sicht nicht dabei, Wohnungsknappheit und stark steigende Mieten zu verhindern.

Wolfgang Thierse (SPD) ist der ehemalige Präsident des Deutschen Bundestages. (Archivbild)
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Aus der Union kommt ebenfalls scharfe Kritik. CSU-Generalsekretär Martin Huber warnte vor hohen Kosten und Folgen für private Investitionen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt zugleich darauf, die Pläne für ein bundesweites Verbot von Vergesellschaftungen auf Landesebene voranzutreiben. Ob der Bund ein solches Verbot tatsächlich durchsetzen kann, ist allerdings verfassungsrechtlich umstritten.
Neue Studie sieht Chancen – aber keinen Ersatz für Neubau
Eine im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte Studie kommt zu einem differenzierteren Ergebnis. Forschende des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), der Universität Mannheim und der Universität Duisburg-Essen untersuchten verschiedene Modelle für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.
Ihr Ergebnis: Der Wohnungsmangel in deutschen Großstädten lasse sich dadurch nicht beheben. Dafür sei Neubau in großem Umfang nötig. Gleichzeitig könne eine Vergesellschaftung ein „ergänzendes Element“ sein, um das Problem der Bezahlbarkeit zu lindern.
Studie: Finanzierung von Vergesellschaftung ist machbar
Für Berlin haben die Forschenden eine mögliche Überführung von rund 210.000 Wohnungen in Gemeineigentum untersucht. Die dafür notwendige Entschädigung privater Wohnungsunternehmen beziffern sie auf rund 13,5 Milliarden Euro. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung sei diese Summe nach Einschätzung der Studie ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar.

Elif Eralp (l), Linke-Spitzenkandidatin, sitzt zusammen mit Kerstin Wolter (M) und Maximilian Schirmer (r), den Vorsitzenden von Die Linke Berlin, zu Beginn der konstituierenden Sitzung der Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. (Archivbild)
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Untersucht wurden drei Modelle: eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts, die Übernahme durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie eine Zusammenführung dieser Unternehmen in einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Forschenden halten die Übernahme durch die bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen für die Variante mit den geringsten rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Risiken.
Entscheidend bleibt aus Sicht der Studie jedoch der Neubau. Besonders Sozialwohnungen und andere dauerhaft preisgebundene Wohnungen müssten zusätzlich entstehen. Die Vergesellschaftung könne den öffentlichen Wohnungsbestand schneller vergrößern als Neubau allein, ersetze diesen aber nicht.
Was Vergesellschaftung und Enteignung eigentlich bedeuten
In der politischen Debatte werden die Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung häufig gleichgesetzt. Juristisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Instrumente.
Eine Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes entzieht konkrete Eigentumsrechte für ein bestimmtes Vorhaben – etwa ein Grundstück, das für den Bau einer Straße benötigt wird. Artikel 15 ermöglicht dagegen, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Auch dabei muss die Entschädigung gesetzlich geregelt werden.
Für die Berliner Pläne ist Artikel 15 entscheidend. Große private Wohnungsbestände sollen demnach in öffentliches beziehungsweise gemeinwohlorientiertes Eigentum überführt werden. Dahinter steht die Erwartung, dass der öffentliche Sektor dadurch schneller Einfluss auf den Mietmarkt gewinnen kann. Gedämpfte Mieterhöhungen könnten nach der Studie über den Mietspiegel auch den allgemeinen Mietanstieg bremsen.
Der Ansatz hat allerdings eine besondere rechtliche Vorgeschichte: Artikel 15 des Grundgesetzes ist seit Gründung der Bundesrepublik noch nie angewandt worden. (dpa/afp/sbo)
