Mordfall Walter LübckeVerkäufer der Schusswaffe vor Gericht

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Der Täter Stephan Ernst (rechts) bei der Verhandlung vor einem Jahr.

Paderborn – Rund zweieinhalb Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) beginnt am 5. Januar der Prozess gegen den mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe. Wegen fahrlässiger Tötung muss sich Elmar J. aus dem Kreis Höxter verantworten. Die Anklage wirft dem Mann aus Ostwestfalen außerdem noch mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz vor.

Er soll Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe samt Munition 2016 verkauft haben. Nach Angaben des Landgerichts Paderborn aus der Terminankündigung soll der Kaufpreis bei 1100 Euro gelegen haben. Käufer und Verkäufer sollen laut Anklage keine Waffenerlaubnis gehabt haben. Dies sei Elmar J. auch bewusst gewesen. Bis zum 19. Januar hat das Landgericht zwei weitere Verhandlungstermine geplant.

Zunächst wegen Beihilfe zum Mord ermittelt

Gegen Elmar J. war zunächst von der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden. Dann war der Vorwurf der Beihilfe aber fallengelassen und das Verfahren nach Paderborn abgegeben worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im Januar 2020 seinen Haftbefehl überraschend aufgehoben hatte, kam Elmar J. nach über einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß. Die Richter hatten Zweifel, ob der Mann 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde.

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Der Rechtsextremist Stephan Ernst war Ende Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil ist noch eine Revision anhängig. Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe umgebracht worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen. (dpa)

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