Für Beschäftigte ergeben sich durch eine Neuregelung im Steuerrecht bedeutende Konsequenzen.
Abfindung erhaltenWarum die Steuererklärung 2025 jetzt entscheidend ist

Seit dem Jahr 2025 kann bei einer Abfindung die Steuerersparnis ausschließlich durch Abgabe einer Steuererklärung erreicht werden.
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Falls Sie im Vorjahr eine Entlassungsentschädigung bezogen haben, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2025 dringend anzuraten. Diese Empfehlung spricht Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aus, wie die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet. Dies gelte selbst in Fällen, in denen keine generelle Verpflichtung zur Einreichung existiert.
Die Ursache hierfür ist eine Modifikation der Fünftelregelung, welche eine steuerlich begünstigte Behandlung von Abfindungen ermöglicht. Noch bis zum Ende des Jahres 2024 war es dem Arbeitgeber gestattet, diese Vorschrift schon bei der Überweisung zu berücksichtigen, wodurch der Steuervorteil unmittelbar den Beschäftigten zugutekam.
Antrag auf Fünftelregelung jetzt erforderlich
Laut Angaben des BVL ist dies mit Beginn des Jahres 2025 nicht mehr zulässig. Folglich kann die steuerliche Vergünstigung nur noch mittels der Einreichung einer Steuererklärung geltend gemacht werden.
„Die Anwendung der Fünftelregelung muss in der Einkommensteuererklärung jedoch vom Steuerpflichtigen gesondert beantragt werden“, so Bauer. Eine automatische Berücksichtigung erfolge nicht. Hierfür ist das Ausfüllen der Zeile 17 in der Anlage N notwendig. Informationen zur Abfindung sind auf der Lohnsteuerbescheinigung unter der Ziffer zehn aufgeführt.
Warum sich eine Beratung vorab auszahlen kann
Für Personen, denen die Zahlung einer Entschädigung noch bevorsteht, etwa für 2026, empfiehlt Bauer das Einholen einer steuerlichen Beratung im Vorfeld. Sollten nämlich die Bedingungen für die Auszahlung nicht korrekt sein, entfällt die steuerliche Vergünstigung. (red)
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