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Im Sinne des KindesGericht erlaubt Mutter Reise mit Kind zur Identitätsbildung

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Ein Junge wartet vor einem Check-In-Schalter

Können sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nicht über eine Auslandsreise einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.

Ein Gericht erlaubt einer Mutter, mit ihrem Kind gegen den Willen des Vaters zu verreisen. Die Reise sei wichtig für die Identität.

Bei geteiltem Sorgerecht erzielen Eltern nicht stets Einvernehmen über die Vorhaben des jeweils anderen, beispielsweise bei dem Wunsch, mit dem Kind zu verreisen. Im Falle einer solchen Auseinandersetzung kann ein Gericht die Kompetenz zur Entscheidung einem Elternteil zusprechen, sofern es den Sachverhalt als Angelegenheit „von besonderer Bedeutung“ einstuft.

Ein spezifischer Fall behandelte die Auseinandersetzung eines getrennt lebenden Paares. Gegenstand des Konflikts war eine von der Mutter geplante Weihnachtsreise mit ihrem zweijährigen Sohn nach Chisinau in der Republik Moldau. Der Junge hat seinen Lebensmittelpunkt überwiegend bei der Mutter, pflegt aber regelmäßigen Umgang mit seinem Vater. Die Mutter beabsichtigte, Verwandte in Moldau zu besuchen, damit ihr Sohn die Sprache, die Kultur sowie die familiären Wurzeln kennenlernt. Der Vater verweigerte seine Zustimmung zu diesem Vorhaben.

Urteil: Reise unterstützt die Identitätsfindung

Das Oberlandesgericht Zweibrücken fällte eine Entscheidung zugunsten der Mutter und erteilte ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Reise. Die Richter klassifizierten das Vorhaben als „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“. Als Begründung wurde angeführt, dass der Konflikt Konsequenzen für die gesellschaftliche und soziale Entwicklung des Kindes habe.

Durch seine Mutter habe der Junge familiäre sowie kulturelle Wurzeln in Moldau, weshalb ein Aufenthalt dort seine Identitätsbildung unterstütze. Die Argumente des Vaters konnten das Gericht nicht überzeugen: Das geringe Alter des Kindes stelle keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund für eine Auslandsreise dar. Ferner werde der Kontakt zwischen Vater und Kind durch die zeitlich begrenzte Reise nur temporär beeinträchtigt.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf diese richterliche Entscheidung (Az.: 2 UF 153/25). (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.