Auszahlung startet300 Euro pro Kind – Welche Familien vom Kinderbonus profitieren

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Spürbar mehr Geld? Vom Kinderbonus profitieren nicht alle Familien. (Symbolbild)

Berlin – Heute ist es soweit: Die Auszahlung des Kinderbonus beginnt. Dieser war im Zuge des Konjunkturpakets der Bundesregierung, das die Wirtschaft in der Pandemie ankurbeln soll, beschlossen worden. Dabei sollen Familien mit Kindern profitieren. 300 Euro pro Kind sollen ausgezahlt werden. Gekoppelt werden soll die Leistung an das Kindergeld, das sich im September um 200, im Oktober um 100 Euro erhöht.

Eine Beantragung ist nicht notwendig, hat eine Familie im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen, überweist die Familienkasse den Betrag automatisch. Begonnen wird dabei mit den Kindergeldnummern, die eine Null am Ende haben, danach geht es chronologisch weiter. Wer die Endziffer Neun hat, muss also noch ein wenig Geduld aufbringen.

Doch Familien von rund drei Millionen Kindern werden vom geplanten Kinderbonus nichts haben, hat das Bundesfinanzministerium errechnet. Hintergrund ist die Verrechnung der Zahlung bei der Steuer. Je höher das Einkommen der Familie ist, desto weniger profitiert sie von der Sonderzahlung.

Nicht alle Eltern profitieren vom Bonus

Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitieren von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: „Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus“, hat Rauhöft ausgerechnet. „Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro.“

Bei höheren Einkommen wirken Freibeträge entlastend

Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfreibeträge über die Einkommensteuerveranlagung normalerweise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließlich Kinderbonus.

„Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus“, sagt Rauhöft. Bei unverheiratete Eltern liegt diese Grenze bei 42.950 Euro.

Das bedeutet: „Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet“, erklärt Rauhöft. „Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute.“

Finanzamt prüft bei Steuererklärung automatisch

Der Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag, bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.

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Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassiert. (tli/dpa/tmn)

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