Auffrischung vor dem HerbstWie Vorerkrankte jetzt an die dritte Impfung kommen

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Corona-Impfung dpa

Genügend Impfstoff ist mittlerweile in Deutschland verfügbar – auch für eine 3. Impfung von bestimmten Personen. 

Köln/Düsseldorf – Besonders gefährdete Menschen sollen seit Anfang September eine dritte Covid-Impfung bekommen können. Voraussetzung ist, dass ihre vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer genau zu den „besonders vulnerablen Personengruppen“ zählt, wird gerade regelmäßig ergänzt, zuletzt am 6. September.

Wo bekommt man die Drittimpfung?

Zuerst sollte man sich an seinen Arzt wenden, erklärt Benedikt Mensing von der Stadt Köln. Der entscheide dann im Einzelfall ob das bei dem Patienten Sinn macht. Organisiert wird die Impfung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). „Wenn jemand keinen Arzt hat oder eine Einrichtung mit vulnerablen Personen keinen KV-Arzt findet, kann man sich ans Impfzentrum wenden“, sagt Mensing. Dasselbe gilt in dringenden Fällen, wenn Patienten keinen Termin bekommen oder die Praxis nicht erreichbar ist.

In der Regel stehe dort auch kurzfristig ein Arzt für ein Aufklärungsgespräch zur Verfügung. „Es ist aber nicht so wie bei den Erstimpfungen, dass Sie sagen können, Sie wollen kein Beratungsgespräch“, erklärt der Sprecher. Die ärztliche Aufklärung ist verpflichtend. „Jeder Einzelfall wird von einem Arzt abgewogen, ob es da Sinn ergibt, eine Auffrischungsimpfung durchzuführen oder nicht.“

Bisher keine STIKO-Empfehlung

Festgelegt wurde das in einem Erlass von August durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen. Bislang gebe es keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur dritten Impfung. Deswegen hat das Land entschieden, dass der Arzt im Einzelfall entscheidet, erklärt Mensing.

Beim Anruf im Impfzentrum erklärt ein Mitarbeiter, es sei auch für die dritte Impfung kein Termin nötig. Man muss allerdings nachweisen können, dass man zu einer der besonders vulnerablen Personengruppen gehört. Und dass bereits 6 Monate seit der vollständigen Impfung vergangen sind.

Wer genau kann eine dritte Impfung bekommen?

Bereits Anfang August haben die Gesundheitsminister der Länder beschlossen, dass besonders vulnerable Personengruppen ab September eine Auffrischungsimpfung erhalten können. Immer unter der Voraussetzung, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. „In Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige, Menschen mit Immunschwäche und alle über 80-Jährigen bereits seit Mitte August einen Impftermin vereinbaren“, erklärt Denise Schmidt vom MAGS. Dazu gehören vor allem auch Pflegebedürftige zuhause und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

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Zudem habe das NRW-Gesundheitsministerium in einem Erlass Mitte August nochmals die Personengruppen konkretisiert, die für eine Booster-Impfung ab September in Frage kommen, sagt Schmidt. „Bis zum 3. September wurden in 35 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen in NRW Drittimpfungen durchgeführt.“

Am 6. September haben die Gesundheitsminister der Länder den Kreis der vulnerablen Gruppen noch einmal erweitert, erklärt Schmidt. Neben den Bewohnern wird jetzt auch den Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Einrichtungen mit vulnerablen Personen auf eigenen Wunsch eine Booster-Impfung angeboten, wenn ihre vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. In Erwägung gezogen werden könne das auch bei medizinischem Personal, etwa in Kliniken oder Praxen, beim Rettungsdienst oder für mobile Impfteams.

Außerdem heißt es: „Eine Auffrischimpfung kann zum jetzigen Zeitpunkt nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung wahrgenommen werden durch die Personengruppe der über 60-Jährigen, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.“

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