Rote Warn-App reicht nicht mehrWann bekomme ich noch einen kostenlosen PCR-Test?

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Symbolbild PCR-Test Labor

Mit hohen Inzidenzen stoßen PCR-Labore an ihre Grenzen.

Köln – Mit steigenden Inzidenzen werden auch die Kapazitäten der PCR-Testlabore zunehmend knapp. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium mit einer Änderung der Testverordnung den Kreis der Personen, die einen kostenlosen PCR-Test bekommen, weiter eingeschränkt. Selbst ein roter Hinweis in der Corona-Warn-App reicht nun nicht mehr aus, um einen Anspruch auf einen bezahlten PCR-Test zu haben.

Dieser steht nun nur noch Personen zu, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist. Dieser muss allerdings in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt worden sein. Ist ein Selbsttest positiv, berechtigt dies nicht dazu, einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten. Weil die Laborkapazitäten bei hohen Inzidenzen knapp werden, sollen die PCR-Tests laut Gesundheitsministerium auf die Fälle konzentriert werden, bei denen aktuell mit positiven Ergebnissen zu rechnen sei.

Kein PCR-Test nach roter App-Warnung

Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App zählt nicht dazu, auch hier wird für den Anspruch künftig ein positiver Test von einer offiziellen Teststelle benötigt. Und weil auch beim sogenannten Freitesten aus der Quarantäne, also der Verkürzung der Isolationsdauer durch einen negativen Test, vermehrt mit negativen Testergebnissen zu rechnen ist, reicht hierfür künftig generell ein negativer, überwachter Schnelltest.

Zwar können PCR-Tests in bestimmten Fällen auch bei asymptomatischen Personen weiterhin von Ärztinnen und Ärzten oder dem Gesundheitsamt angeordnet werden, wenn diese eine Kontaktperson identifizieren. Auch bei einer Aufnahme oder Auftreten eines positiven Falls in einer vulnerablen Einrichtung (vor allem im Gesundheitswesen) sowie bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet lässt die Testverordnung die Möglichkeit zur Anordnung eines PCR-Tests weiterhin zu. Allerdings ist dieser Anspruch wohl nur ein theoretischer, eingefordert werden kann er nicht. „Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht […] nicht, da in vielen Fällen auch ein Antigen-Test ausreicht“, schreibt das Gesundheitsministerium dazu.

Ministerium betont Verlässlichkeit von Schnelltests

Einhergehend mit der Begrenzung der Möglichkeiten, einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten, betonte das Ministerium die aktuelle Aussagekraft von Schnelltests. „Bei sehr hohen Inzidenzen“, wie momentan im Februar 2022, „ist ein positiver Antigentest sehr aussagekräftig – das heißt, er zeigt in den meisten Fällen eine bestehende Infektion an“, so das Bundesgesundheitsministerium. Eine PCR-Bestätigung sei daher aus medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig. Allerdings sind nicht alle Schnelltests so zuverlässig, wie sie sein sollten. Das ist das Ergebnis einer laufend aktualisierten Untersuchung des Paul-Ehrlich-Instituts. Mithilfe einer Website lässt sich ganz einfach herausfinden, wie gut ein Schnelltest funktioniert.

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Mit der Änderung der Testverordnung ist nicht nur der Kreis an Personen, denen ein kostenloser PCR-Test zusteht, verkleinert worden. Auch die Reihenfolge, in der die PCR-Tests ausgewertet werden, wurde verändert. Laut angepasster Verordnung sollen Tests von Risikogruppen, von Personal medizinischer Einrichtungen sowie zum Schutz vulnerabler Bereiche, beispielsweise in der Pflege, bei der Auswertung bevorzugt werden. Allerdings benötigen auch diese Personengruppen zunächst einen positiven Schnelltest, um Anspruch auf PCR-Testung zu erhalten.

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