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Acht Punkte, Lappen wegWann der Führerschein weg ist und wie Sie Punkte abbauen

3 min
Ein Mann am Steuer fasst sich ins Gesicht

Spürbare Folgen: Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte drohen Verwarnungen, Fahrverbote oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

Punkte in Flensburg gibt es schneller als man denkt. Wir erklären, wann der Führerschein in Gefahr ist und wann sie verfallen.

Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrsregeln hat oft nicht nur ein Bußgeld zur Folge, sondern auch Einträge im Fahreignungsregister. Mit diesem System des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg werden verhaltensauffällige Verkehrsteilnehmer erfasst. Die Vergabe von Punkten geschieht rascher, als viele annehmen. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) kann bereits ein scheinbar geringfügiges Vergehen einen Punkt nach sich ziehen, etwa das Halten in zweiter Reihe oder auf Radwegen, falls dadurch jemand behindert oder gefährdet wird.

Für die Zuteilung von zwei Punkten auf einmal ist ein gravierenderes Delikt nötig. Dies trifft laut ACE bei „groben Strafverstößen und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot einhergehen“ zu. Dazu zählen beispielsweise Tempoverstöße von 31 km/h und mehr innerhalb von Ortschaften oder 41 km/h außerhalb sowie das Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde Rot zeigte.

Straftaten werden mit drei Punkten geahndet

Drei Punkte werden für Delikte verhängt, die den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, zum Beispiel Fahrten unter Alkoholeinfluss. Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Höhe der Geldstrafe, sondern das Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer.

Ein einzelner Punkt bei ansonsten regelkonformer Fahrweise gibt noch keinen Anlass zur Beunruhigung. Auch ein Stand von zwei oder drei Punkten hat vorerst keine weitreichenden Folgen. Ab dem vierten Punkt versendet der ACE zufolge allerdings eine schriftliche Ermahnung. Darin wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Punktestand durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars zu senken. Diese Option besteht jedoch nur bis zu einem Kontostand von fünf Punkten und ermöglicht den Abbau von lediglich einem Punkt innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.

Entzug der Fahrerlaubnis bei acht Punkten

Bei einem Stand von sechs oder sieben Punkten erhalten Betroffene eine Verwarnung. Diese weist auf den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis und die Option eines freiwilligen Fahreignungsseminars hin. Sobald acht Punkte erreicht sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Einträge im Register verfallen jedoch auch ohne die Teilnahme an einem Seminar nach einer gewissen Dauer. Abhängig von der Schwere des Delikts erfolgt eine automatische Tilgung. Der ACE gibt dazu die folgenden Fristen an: Verstöße mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren, Verstöße mit zwei Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren.

Verschärfte Bedingungen in der Probezeit

Für Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit ist besondere Vorsicht geboten. Wer zum Beispiel das Tempolimit deutlich missachtet, unter Alkoholeinfluss fährt oder sich zwei weniger gravierende Verstöße leistet, muss mit einer Ausdehnung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Darüber hinaus wird laut ACE die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.

Ein erneutes Vergehen hat eine schriftliche Verwarnung zur Folge, verbunden mit dem Ratschlag, eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Der nächste schwerwiegende Regelbruch führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist zudem dringend davon abzuraten, eine andere Person als verantwortlichen Fahrer zu benennen, um eigene Punkte zu umgehen. Dieses Vorgehen ist laut ACE strafbar und wird als falsche Verdächtigung mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.