Fahrgastrechte und 200 Euro für 18-JährigeDas wird im Juni 2023 für Verbraucher wichtig

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Zahlreiche Reisende sind auf einem vollen Bahnsteig unterwegs.

Für Bahnreisende ändern sich die Fahrgastrechte.

Auch im Juni ändert sich wieder einiges. 18-Jährige bekommen Geld für Kultur, im öffentlichen Dienst gibt es eine Einmalzahlung.

Mit dem Juni steht der erste Sommermonat vor der Tür. Und damit einhergehend auch einige Neuerungen, die auf Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen. Was sich zum Monatswechsel oder im Laufe des Junis ändert, haben wir hier zusammengefasst:

Rechte von Zug-Fahrgästen

Am 7. Juni ändern sich die Fahrgastrechte auf der Schiene. Dann tritt die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft. Die Änderungen sind nicht nur zum Vorteil der Fahrgäste: So gibt es künftig keinen Anspruch auf Entschädigung mehr, wenn außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen, für eine Verspätung sorgen. Dazu zählen etwa extreme Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Allerdings: Streiks des Bahnpersonals zählen nicht dazu.

Außerdem gilt die neue Regelung nur für Entschädigungen. Andere Pflichten des Beförderungsunternehmens bleiben davon unberührt: Etwa, dass bei größeren Verspätungen die Weiterreise auf anderem Weg organisiert werden muss. Oder Reisende sich den Fahrpreis erstatten lassen können. Keine Auswirkungen hat diese Änderung auch auf das Recht auf Hilfeleistungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen. Diese besagen, dass das Bahnunternehmen sich um Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit und gegebenenfalls um die Unterbringung in einem Hotel kümmern muss.

Kulturpass

Mitte des Monats soll der neue bundesweite Kulturpass an den Start gehen. Mithilfe einer App können Jugendlichen in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen – im Wert von 200 Euro. Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify.

Das Angebot richte sich an alle Menschen, die in diesem Jahr 18 werden und in Deutschland leben, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth, „ob sie den deutschen Pass haben oder nicht“. Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren. Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst

Über die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ist lange diskutiert worden. Im Juni kommt ein Teil des Verhandlungsergebnisses bei den Angestellten an. In diesem Monat wird die Rate der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 Euro netto ausgezahlt.

Corona-Warn-App

Schon im Mai war der Abschied von der Corona-Warn-App eingeläutet worden. So wurden Personen nicht mehr über den Kontakt zu Infizierten informiert. Im Juni tritt die App jetzt endgültig in den Hintergrund. Ab dem neuen Monat ist sie nicht mehr in Play oder App Store verfügbar. Automatisch vom Smartphone gelöscht wird die App aber nicht. So bleiben die dort gespeicherten Impfzertifikate weiterhin vorhanden.

Wer die App löschen möchte, seine Zertifikate oder Tagebucheinträge aber behalten möchte, kann diese vor der Deinstallation sichern. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Website der Warn-App.

Nachfolger für das Baukindergeld

Ende des vergangenen Jahres ist das Baukindergeld ausgelaufen. Die Bundesregierung hat eine neue Eigentumsförderung für Familien geplant, starten soll diese nun im Juni. Konkret geht es um verbilligte Kredite für den Neubau eines Wohneigentums. Gefördert werden sollen Familien mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind verschiebt sich diese Grenze um 10.000 Euro nach oben.

Windows-10-Version ohne Support

22H2 – dieser Code wird vielen nichts sagen, es handelt sich um eine Version von Windows 10. Warum das von Belang ist? Alle Versionen, die älter sind als diese, erhalten am 13. Juni ein letztes Mal ein Update. Danach wird es keine Sicherheits- oder sonstigen Aktualisierungen für dieses Programm mehr geben, wie Microsoft mitteilte.

Neue Verbandsklage

Die EU-Verbandsklage soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, bei Fällen mit vielen Betroffenen zu ihrem Recht zu kommen. Verbände sollen dann gleichartige Ansprüche von mehreren Betroffenen gegen ein Unternehmen in Zukunft direkt gerichtlich einklagen. Beispielsweise nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel. Die neue Form der Klage ist das Ergebnis einer EU-Richtlinie. Diese muss nun bald umgesetzt werden: Die Frist dafür läuft am 25. Juni ab.

Apotheken bleiben geschlossen

Unter dem Motto „Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“ wollen die deutschen Apotheken am 14. Juni einen bundesweiten Protesttag durchführen. Der Landesapothekerverband (LAV) hat dazu nach eigenen Angaben seine knapp 2200 Mitgliedsapotheken aufgefordert, an diesem Tag die Apotheken geschlossen zu halten. Die Notdienstapotheken sollen geöffnet bleiben und die Notversorgung sicherstellen.

Sommerferien starten

Im Juni beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, genauer gesagt am 22. Juni. Schülerinnen und Schüler wird es freuen. Und wohl auch Lehrerinnen und Lehrer, auch wenn das nicht alle immer zugeben würden. Auch ihnen wird die Wahl zwischen stickigem Klassenzimmer und nasser Abkühlung im Freibad wohl leichtfallen. (mit dpa)

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