Neues BundesgesetzGroße Änderung bei Arbeitszeiterfassung – das müssen Arbeitnehmer beachten

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Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung wird in einem Betrieb unter eine Stechuhr gelegt.

Eine analoge Arbeitszeiterfassung wird zukünftig nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die elektronische Erfassung wird Pflicht – und könnte Unternehmen vor Probleme stellen.

Die Arbeitszeiterfassung soll in Zukunft penibler als je zuvor erfasst werden. Die Reform könnte nahezu alle Betriebe betreffen.

Die elektronische Arbeitszeiterfassung in Deutschland wird bald zur Pflicht. Die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern soll in Zukunft penibel erfasst werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den zunächst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte. Ein neues Gesetz könnte große Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeuten.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit in allen Unternehmen systematisch und penibel vom Arbeitgeber erfasst wird. Die Aufzeichnung soll ausschließlich elektronisch erfolgen, eine händische Aufzeichnung auf Papier soll nicht mehr möglich sein. Ausnahmen von der Regelung sollen nur durch Tarifpartner, wie beispielsweise die Gewerkschaften Verdi oder IG Metall, verhandelt werden können.

Arbeitszeiterfassung: Ausnahmen wohl nicht mehr möglich – Schlupfloch für Betriebe fällt weg

Nicht erlaubt sein soll dagegen eine Betriebsvereinbarung innerhalb eines Unternehmen, wonach die Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer nicht erfasst wird. So hatten einige Betriebe bisher die Arbeitszeiterfassung umgangen bzw. schlichtweg nicht durchgeführt.

So sieht es zumindest der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. „Hier dürfte der Gesetzesentwurf, um den Vorgaben des europäischen Rechts zu entsprechen, sehr enge Voraussetzungen vorsehen“, erklärt Fuhlrott dem „Spiegel“.

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Das ändert sich für Arbeitnehmer

Der Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums von Minister Hubertus Heil (SPD) soll noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht in ihren Urteilen eine Arbeitszeiterfassung als verpflichtend gesehen haben.

Für Arbeitnehmer bedeutet das im Zweifelsfall eine große Änderung, sollten sie die Arbeitszeit bisher gar nicht oder händisch erfassen. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit soll von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern täglich elektronisch aufgezeichnet werden. Möglich ist auch, dass das eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter übernimmt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil entschieden, dass eine Aufzeichnung der Arbeitszeit erfolgen müsse. Wie diese konkret auszusehen habe, sei allerdings nicht Aufgabe des Gerichts, sondern des Gesetzgebers. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar. (shh)

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