Heizen mit Gas und ÖlVermieter müssen CO2-Preis mitbezahlen – was heißt das für Mieter?

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Der Knopf einer Heizung steht auf der Zahl vier.

Beim Heizen mit Öl oder Gas müssen sich Vermieter am CO2-Preis beteiligen.

Ab 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe zahlen – vor allem, wenn ihr Haus schlecht isoliert ist. Für viele Mieter bringt das erstmal Entlastung – was es langfristig für sie heißt, ist aber weniger eindeutig.

Der CO2-Preis macht das Heizen mit Öl und Gas teurer. Bislang zahlen Mieter diese Abgabe allein, auch wenn ihr Verbrauch von einer alten Heizung oder undichten Fenstern in die Höhe getrieben wird. Ab Januar sollen nun auch Vermieter ihren Beitrag leisten – je höher der klimaschädliche CO2-Ausstoß, desto mehr zahlen sie selbst. Was das für Mieterinnen und Mieter bedeutet, ob es jetzt günstiger für sie wird und in welchen Fällen sie etwas tun müssen.

Wie läuft die CO2-Abgabe bislang?

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Bislang geht das allein auf Kosten der Mieter – obwohl sie nur begrenzten Einfluss darauf haben, wie viel CO2 ausgestoßen wird. Das hängt nicht nur vom Heizverhalten ab, sondern unter anderem davon, wie gut ein Haus isoliert ist, welche Heizung und welche Fenster eingebaut sind. 

CO2-Preis: Was ändert sich?

In vielen Fällen müssen sich Vermieter künftig an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, je nach Klimabilanz. Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieter 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Der Anteil nimmt ab, je klimafreundlicher ihr Haus ist. Bei einem klimafreundlichen Haus mit niedrigem Ausstoß müssen wie bislang die Mieter den CO2-Preis tragen.

Das neue Gesetz soll Mieter zum sparsamen Heizen und Energiesparen bewegen. Gleichzeitig sollen Vermieter angehalten werden, in Energieeffizienz und energetische Sanierungen zu investieren.

Wo finde ich den CO2-Ausstoß?

Für jedes Haus muss nun ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist, also wie viel Kilogramm CO2 pro Jahr ausgestoßen werden. Dafür sind die Vermieter zuständig. Den Plänen zufolge sollen ihnen aber alle Daten an die Hand gegeben werden, die für die Berechnung erforderlich sind.

Wie stark werden Mieter entlastet?

Der bisherige CO2-Preis macht Experten zufolge pro Liter Heizöl acht Cent aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon muss der Vermieter künftig bis zu 95 Prozent übernehmen, je nach Klimabilanz. Das heißt zum Beispiel:

Gasheizung

Eine Familie mit Gasheizung und einem Verbrauch von jährlich 20.000 Kilowattstunden müsste im klimafreundlichsten Haus 128,40 Euro CO2-Abgabe zahlen. Ist das Haus dagegen besonders schlecht isoliert, wären es nur noch 6,42 Euro, den Rest müsste der Vermieter tragen. Das rechnet das Vergleichsportal Check24 vor. Diese Familie würde also um rund 122 Euro entlastet.

Für einen Single-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch (5000 kWh) geht es um rund 25 Euro, für einen Zwei-Personenhaushalt (12.000 kWh) um rund 60 Euro im Jahr. Hat das Haus eine schlechte Klimabilanz, zahlen sie künftig nur wenige Euro.

Ölheizung

Da der CO2-Preis auf Heizöl höher ist, würden laut Check24 für die gleiche Familie mit Ölheizung im klimafreundlichsten Haus 189,19 Euro fällig. Im schlecht sanierten Haus müsste die Familie davon nur 9,46 Euro selbst zahlen, sie würde um rund 180 Euro entlastet.

Für einen Single-Haushalt mit 500 Litern Verbrauch geht es um bis zu 40 Euro CO2-Abgabe. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit 1200 Litern Verbrauch zahlt bislang etwa 96 Euro Abgabe. Im Haus mit hohem CO2-Ausstoß zahlen sie davon nur noch 4,80 Euro. Der Vermieter muss 91 Euro selbst übernehmen.

Müssen Mieter etwas tun?

„Wenn die Heizkostenabrechnung durch den Vermieter erstellt wird, ist das eine Sache, die automatisch geschieht“, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln. Anders sehe es aus, wenn Mieter einen direkten Versorgungsvertrag mit dem Versorger haben, etwa bei einer Etagenheizung. Für diese Fälle werde es Rechner geben. Den entsprechenden Betrag stellt der Mieter seinem Vermieter in Rechnung.

Was bedeutet das für Mieter?

Durch die Beteiligung des Vermieters werden die Mieter zunächst entlastet. Auf längere Sicht ist allerdings nicht eindeutig, wie es sich für Mieter auswirken wird, erklärt Hans Jörg Depel. Das neue Gesetz soll Vermietern einen Anreiz bieten, ihre Häuser energetisch zu sanieren, so können sie ihren Anteil an der CO2-Abgabe reduzieren. Im besten Fall sinkt dadurch der Verbrauch erheblich und die Mieter können dauerhaft Heizkosten einsparen – abhängig von der Preisentwicklung. Mietervertreter fürchten aber, dass die Kosten einer Sanierung am Ende an die Mieter weitergegeben werden. Vermieter dürfen bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete draufschlagen, erklärt Verbrauchermagazin Finanztip.

Zahlt der Mieter am Ende mehr oder weniger? „Das muss genau gegeneinander gerechnet werden und kommt immer auf den Einzelfall an“, sagt Depel. Bei den Preisen gerade sei es eher möglich, dass Mieter durch eine Sanierung profitieren und Energiekosten einsparen können. „Wenn der Verbrauch sinkt, hat das jetzt eine viel größere Bedeutung als noch vor wenigen Jahren“, sagt Depel.

Er ist trotzdem skeptisch. In vielen Fällen habe eine Modernisierung in der Vergangenheit zwar dazu geführt, dass die Energiekosten gesunken sind, aber auch die Grundmieten seien gestiegen. Er betont, dass es dabei um tatsächliche Modernisierungsmaßnahmen gehen muss. Die sind Voraussetzung für eine Mieterhöhung. Reine Reparaturmaßnahmen genügen nicht. (mit dpa)

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