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EhegattensplittingWie Verheiratete Tausende Euro Steuern sparen können

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Ein Mann und eine Frau blicken auf einen Laptop

Ehe kann sich steuerlich lohnen – muss aber nicht: Verdienen beide ähnlich, ist der Steuervorteil meist kaum spürbar.

Für verheiratete Paare kann die gemeinsame Steuererklärung Tausende Euro sparen. So funktioniert das Ehegattensplitting.

Die steuerlichen Vorteile einer Heirat sind ein häufig diskutiertes Thema. Der Grund dafür liegt im sogenannten Ehegattensplitting, das Paaren bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung offensteht. Doch was genau beschreibt dieses Verfahren und welche Vorzüge bietet es?

Bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Ehepartnern wird die Einkommensteuer mittels des Splittingverfahrens ermittelt. Wie die dpa meldet, erläutert die Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) den Prozess: Zuerst werden die Jahreseinkünfte beider Partner addiert und die Summe halbiert. Für diesen hälftigen Betrag wird die Einkommensteuer festgesetzt und im Anschluss verdoppelt. Dieser Endbetrag stellt die von dem Ehepaar zu entrichtende Steuerschuld dar.

Vorteil liegt am progressiven Steuerverlauf

Die Ersparnis gegenüber einer Einzelveranlagung ergibt sich aus der progressiven Gestaltung des Steuersystems. Laut VLH führt das Splittingverfahren in den meisten Fällen zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Der Grundsatz lautet: Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der persönliche Steuersatz des Einzelnen.

Das Ehegattensplitting bewirkt eine fiktive, hälftige Aufteilung des Gesamteinkommens auf beide Eheleute. Im Ergebnis sinkt dadurch für den Partner mit dem höheren Verdienst der anzuwendende Steuersatz, was wiederum die gesamte Steuerlast des Paares reduziert.

In manchen Fällen verpufft der Steuereffekt

Alison Siefert, Steuerberaterin bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen, fasst die Kernaussage zusammen: „Je höher das gemeinsame Einkommen und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr Steuern spart das Paar“. Folglich entfaltet das Ehegattensplitting keine Wirkung, wenn beide Partner über ein identisches Einkommen verfügen.

Laut Siefert ist der finanzielle Nutzen am größten, wenn eine Person das gesamte Haushaltseinkommen erwirtschaftet, während die andere keine eigenen Einkünfte erzielt. Bei einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 60.000 Euro kann die steuerliche Ersparnis, abhängig von der Einkommensdifferenz, einen Betrag von bis zu 5.800 Euro erreichen.

Ein Beispiel schafft Klarheit

Die Basis hierfür bildet der steuerliche Grundfreibetrag, der für jeden Steuerzahler gilt und im Jahr 2026 eine Höhe von 12.348 Euro haben wird. Ehepaare genießen den Vorteil des doppelten Freibetrags, selbst wenn ein Partner nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügt.

Eine Berechnung des Ratgeberportals Finanztip illustriert den Effekt: Nehmen wir an, ein Partner erzielt ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro und der andere 10.000 Euro. Bei einer getrennten Veranlagung für 2025 fiele für den Geringverdiener keine Einkommensteuer an, während der Besserverdiener 10.691 Euro zahlen müsste. Im Falle einer gemeinsamen Veranlagung würde die Steuerschuld des Paares jedoch nur 8.606 Euro betragen, was einer Reduktion von 2.085 Euro entspricht. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.