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Festival abgesagtWas bei einer Absage für Ticket- und Reisekosten gilt

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Ein Festival-Fan mit verschiedenen Bändchen verschränkt die Arme

Bock auf Festival? Sagt der Veranstalter das Event kurz vor Beginn ab, ist das für Gäste meist eine Enttäuschung - und kann auch finanziell schmerzhaft sein.

Fällt ein Festival aus, müssen Veranstalter den Ticketpreis erstatten. Doch was ist mit Reise- und Hotelkosten?

Die Annullierung eines Festivals ist für Organisatoren der letzte Ausweg, aber mitunter unumgänglich. Besucher sind dann mit dem Problem wertlos gewordener Eintrittskarten konfrontiert. Es besteht jedoch ein grundsätzlicher Anspruch: Anbieter sind in einer solchen Situation zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet.

„Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter endgültig abgesagt, entsteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht“, erläutert die Rechtsanwältin Caroline Sohns, die auch Mitglied im Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins ist. Laut ihrer Ausführung muss der entrichtete Kaufpreis prompt erstattet werden. Für diesen Prozess wird ein Zeitfenster von 14 Tagen als adäquat angesehen.

Sonderfall: Gültigkeit der Tickets im Folgejahr

Falls Eintrittskarten ihre Gültigkeit bewahren und eine Nutzung im darauffolgenden Jahr möglich ist, darf die Rückzahlung an die Bedingung der Ticket-Retournierung geknüpft werden, führt Sohns aus. Wenn Sie Ihre Karte zurücksenden, sollte die Gutschrift nach dem Eintreffen beim Organisator ebenso eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten.

Reise- und Hotelkosten werden nicht erstattet

Bei zusätzlichen Ausgaben gestaltet sich die Lage different. Eine Haftung für schon getätigte Buchungen von Reisen oder Unterkünften durch die Organisatoren besteht normalerweise nicht, wie die Rechtsanwältin klarstellt. Die Ausgaben für Anfahrt und Logis tätigen die Teilnehmer aus eigenem Antrieb zur Erfüllung persönlicher Wünsche. Aus diesem Grund besteht für solche Aufwendungen mehrheitlich keine Pflicht zum Schadensersatz. Falls ein Organisator die Veranstaltung wegen Umständen annulliert, die er nicht zu verantworten hat, wie etwa eine Sturmwarnung, entfällt seine Haftung ohnehin. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.