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Geld zurück bei VerspätungGericht: Defekter Tankwagen ist das Problem der Airline

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Airbus A321-200 wird betankt

Technische Probleme an einem einzelnen Tankwagen sind kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von Entschädigungszahlungen befreit, entschied ein Gericht.

Ein defekter Tankwagen ist kein außergewöhnlicher Umstand. Eine Airline muss Fluggästen daher eine Entschädigung zahlen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Fluggästen eine Kompensation gemäß EU-Recht zugesprochen. Grund war ein durch einen nicht korrekt kalibrierten Tankwagen verzögerter Abflug, der eine erhebliche Ankunftsverspätung zur Folge hatte. Diese Information stammt aus einer Meldung der Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Die verantwortliche Fluglinie wurde zur Zahlung von 900 Euro an die Reisenden verpflichtet. Ihre Maschine aus dem mexikanischen Ferienort Cancún erreichte den Frankfurter Flughafen fast vier Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit.

Laut der richterlichen Einschätzung zählt der Betankungsvorgang zu den regulären Betriebsabläufen einer Fluglinie. Ein technischer Defekt an einem einzigen Tankfahrzeug begründet somit keinen besonderen Umstand, welcher die Fluggesellschaft von der Kompensationspflicht entbindet (Az.: 2-24 S 40/25). Da im verhandelten Sachverhalt nur drei Flugzeuge von der Störung involviert waren, wurde das Vorkommnis dem Betrieb ebendieser Maschinen zugerechnet und nicht als allgemeines Versäumnis eingestuft.

Definition eines außergewöhnlichen Umstands

Maßgeblich ist das Ausmaß der Störung: Ein Ausfall des kompletten Treibstoffsystems an einem Airport wird als ein solcher besonderer Umstand eingestuft. Für Fluggäste existieren in einem derartigen Szenario kaum Chancen auf eine Ausgleichszahlung.

Ungeachtet dessen bleiben andere Fluggastrechte, beispielsweise der Anspruch auf Versorgungsleistungen, bestehen. Für Flüge, die unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung fallen, besteht bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen stets ein Anrecht auf Betreuung – gleichgültig, was der Grund für die Störung ist. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.