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Übelkeit und ErbrechenKaufland ruft Säuglingsnahrung erneut zurück

Übelkeit und Erbrechen können schon Stunden nach dem Verzehr auftreten: Kaufland ruft Säuglingsnahrung erneut zurück. Welches Produkt betroffen ist und was die Rückgabe erleichtert.

Ein Logo des Lebensmitteländlers Kaufland hängt an einem Haus.

Kaufland ruft erneut Säuglingsnahrung Beba zurück (Symbolfoto).

Die Handelskette Kaufland hat bestimmte Chargen der Säuglingsnahrung von Beba erneut zurückgerufen. Diese sei durch den Hersteller Nestlé bereits Anfang Februar dieses Jahres zurückgerufen worden, teilte das Unternehmen mit Sitz im baden-württembergischen Neckarsulm mit. Hintergrund ist folgender: Damals wurden betroffene Chargen in einzelnen Kaufland-Filialen nicht vollständig aus dem Verkauf genommen. Der Rückruf erfolgt bundesweit.

Grund sei eine aktualisierte Empfehlung zum Cereulid-Schwellenwert gewesen, teilte nun ein Kaufland-Sprecher mit. Wird Cereulid mit dem Lebensmittel aufgenommen, kann es innerhalb von 30 Minuten und von bis zu sechs Stunden Übelkeit und Erbrechen auslösen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung auf seiner Internetseite mitteilte.

Kaufland: Erneuter Rückruf aus Sicherheitsgründen

Die Produkte der unten genannten Mindesthaltbarkeitsdaten dürften nicht weiter gefüttert werden und könnten in jeder Kaufland-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurückerstattet.

Erst vor wenigen Tagen hatte die Handelskette Kaufland bestimmte Chargen der Babymilchprodukte Aptamil und Milumil erneut zurückgerufen. Diese seien durch den Hersteller Danone bereits Anfang Februar dieses Jahres zurückgerufen worden. Da war der Hintergrund für den Rückruf dasselbe Problem wie bei Nestlé.

Ein Sprecher von Kaufland ergänzte: „Wir hatten die ursprünglichen Herstellerrückrufe unverzüglich umgesetzt.“ Trotz aller Sorgfalt seien vereinzelt Produkte mit vom Rückruf betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten in den Verkauf gelangt. „Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kunden die zurückgerufenen Produkte in der Zwischenzeit in Kaufland-Filialen erworben haben, erfolgte aus Verbraucherschutz-Gründen die erneute Information über den Rückruf und die betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten.“ (dpa)