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Neue Kostenfalle im NetzZusätzliche Zollgebühren für Pakete aus Nicht-EU-Ländern

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Verschiedene Online-Shops sind auf einem Laptop geöffnet

Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU werden durch neue Zollgebühren spürbar teurer, was Käuferinnen und Käufer beim nächsten Online-Einkauf direkt im Geldbeutel trifft.

Neue Zollabgaben ab Juli: Online-Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland können für Verbraucher deutlich teurer werden.

Konsumenten, die online Artikel wie Kopfhörer, Smartphone-Hüllen oder Modeschmuck von Anbietern jenseits der EU beziehen, müssen vom 1. Juli an mit zusätzlichen Ausgaben rechnen. Für Lieferungen, deren Warenwert unterhalb von 150 Euro liegt, fällt ab diesem Stichtag eine allgemeine Zollabgabe in Höhe von 3 Euro je Produktgruppe an. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Berlin wird dieser Betrag auf die schon existierende Einfuhrumsatzsteuer aufgeschlagen.

Über die neuen Abgaben hinaus ist mit dem Anfall zusätzlicher Kosten zu rechnen. Manche Logistikunternehmen berechnen eine Dienstleistungsgebühr für die Abwicklung der Zollformalitäten, sofern der Versender dies nicht vorab übernommen hat. Gerade bei Waren mit geringem Wert wird ein Kauf bei einem Verkäufer außerhalb der EU dadurch wirtschaftlich unattraktiv. Als Beispiel führen die Konsumentenschützer an, dass eine Smartphone-Hülle für 7 Euro schlussendlich fast 20 Euro kosten kann.

Impressum und Lieferkonditionen genau prüfen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zur Vermeidung unvorhergesehener Ausgaben, bei Bestellungen von nicht bekannten Anbietern das Impressum sowie die Lieferbedingungen sorgfältig zu kontrollieren. Auf diese Weise können der Firmensitz und eventuelle weitere Gebühren festgestellt werden. Im EU-Binnenmarkt entfallen Abgaben und Zölle normalerweise, mit Ausnahme von Kaffee, alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen und Substitutionsprodukten.

Die begrenzten Rechte für Konsumenten stellen einen zusätzlichen bedeutenden Punkt bei Online-Käufen in Staaten außerhalb der EU dar. Nach Angaben der Konsumentenschützer lassen sich Widerrufs- und Gewährleistungsansprüche bei Verkäufern jenseits der EU häufig nur mit Schwierigkeiten geltend machen, zudem erweisen sich Rücksendungen oft als kompliziert.

Zusätzliche Abgaben ab November 2026 vorgesehen

Allerdings stellt die Pauschale von 3 Euro lediglich eine Übergangslösung dar. Zwar werden Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro aktuell noch nicht verzollt, doch diese Regelung wird sich ändern. Vom 1. November 2026 an ist an ihrer Stelle eine Abgabe für derartige Lieferungen vorgesehen, über deren genaue Höhe die EU-Kommission noch entscheiden wird.

Die erwähnten Regelungen bleiben in Kraft, bis eine flächendeckende Kontrolle und Abwicklung sämtlicher Lieferungen in den EU-Ländern gewährleistet ist. Ab dem Jahr 2028 ist voraussichtlich geplant, dass prinzipiell für alle Pakete ab dem ersten Euro Zollgebühren anfallen. Zur vorläufigen Kalkulation eventueller Gebühren stellt die „Zollverwaltung“ im Internet einen Rechner für Abgaben zur Verfügung. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.