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NRWNur 70 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht – Das sind die Konsequenzen

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Das Online-Steuerportal Elster

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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Fristgerecht sind rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Das seien 4,7 Millionen von 6,7 Millionen zu erwartenden Erklärungen, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit. Über 90 Prozent davon seien digital abgegeben worden. Die Abgabefrist war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.

„Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, erklärte Oberfinanzpräsident Werner Brommund in einer Mitteilung. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, würden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber dennoch bestehen, unterstrich er.

Elster: Finanzverwaltung kann Zwangsgeld festlegen

Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, könne dies weiter digital über das Online-Finanzamt Elster erledigen. Wer die Erklärung abgegeben hat, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Erklärungen würden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt abgearbeitet.

Nach früheren Angaben der OFD werden in NRW seit September Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Immobilienbesitzer verschickt, die früh eine Erklärung abgaben. „Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, sagte Brommund. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht seien ab 1. Januar 2025 zu leisten. Im Unterschied zu Bayern hatte die NRW-Landesregierung die Frist für die Grundsteuererklärung am Dienstag nicht verlängert. (dpa)

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